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11.03.2021 Gutachten: Fingerabdrücke im Ausweis rechtswidrig

Biometrische Daten sind sparsam zu verwenden

Ab 2. August 2021 soll Jede/r beim Beantragen eines neuen Personlausweises zusätzlich zum biometrischen Passfoto auch noch zwei Fingerabdrücke abgeben (Neuen Ausweis nur gegen Fingerabdruck). Doch nun berichtet Heise.de:

Das hiesige Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" missachtet laut der am Montag veröffentlichten Analyse genauso wie die ihm entsprechende EU-Vorschrift und andere europäische Biometriebestimmungen grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz.

Der Gutachter des Netzwerks Datenschutzexpertise, Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holsteins, stellt fest:

  • die Anforderung nach 2 Fingerabdrücken widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit,
  • die Speicherung von Zeigefingern ist wesentlich missbrauchsanfälliger als etwa die Speicherung des Mittelfingers,
  • die Speicherung von allen 10 Fingerabdrücken bei Geflüchteten ist darüber hinaus eine Diskriminierung (Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit),
  • bei Verwendung eines biometrischen Lichtbilds ist auf ein weiteres biometrisches Verfahren zu verzichten,
  • wegen der Fehlerrisiken der biometrischen Gesichtserkennung stellt diese in "intelligenten" Videoüberwachungssystemen im öffentlichen Raum einen massiven Grundrechtseingriff dar,
  • die Nutzung einer Iris-Identifikation sei wegen der geringeren Missbrauchsgefahr als milderes Mittel einer Erkennung eher geeignet,
  • die generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis durch Sicherheitsbehörden eröffnet ebenfalls Missbrauchsmöglichkeiten,
  • insbesondere können andere Staaten diese Abrufmöglichkeit nutzen, um für ihre Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten diese Daten zu speichern,
  • grundsätzlich werden in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) biometrische Daten wegen ihrer Sensitivität unter einen besonderen Schutz gestellt.

Was lernen wir daraus?

  1. Wieder wurde ein grundrechtswidriges Gesetz erlassen!
  2. Wieder werden Jahre vergehen, bis das BVerfG dieses Unrecht beseitigt.
  3. "intelligente" Videoüberwachung ist grundrechtswidrig, siehe das Projekt am Bahnhof Südkreuz

Es gibt weiter viel zu tun - auf zum Bundesverfassungsgericht!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Gutachten-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Ausweis-ist-rechtswidrig-5076241.html


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Erstellt: 2021-03-11 08:29:19
Aufrufe: 1342

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