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14.05.2021 Pressefreiheit im Fradenkeuz des BfV

Verfassungsschutz beobachtet Junge Welt als "Organisation"

Seit dem Jahr 2004 steht auch im aktuellen Bericht des Bundesamtes für den Verfassungsschutz auch 2019 wieder ein Kapitel über die Tageszeitung JungeWelt. Die Junge Welt wird vom Verfassungsschutz als "Organisation" eingestuft und beobachtet. Redaktion und Verlag setzen sich dagegen zur Wehr.

Wie kann eine Tageszeitung zur Organisation werden?

Was sind die Folgen dieser Einstufung durch den Verfassungsschutz für  das Unternehmen und seine Beschäftigten? So verweigern die Verkehrsbetriebe in Hamburg, Köln, Leipzig und Berlin das Aufhängen von Junge Welt Plakaten mit dem Motiv der aktuellen Kampagne "Wer hat Angst vor wem?". Die Begründung lautet meist ähnlich, wie in diesem Schreiben an den junge Welt Verlag: "... sowohl Kunde als auch Motiv entsprechen nicht unserer im Vertrag festgelegten politischen Neutralität."

Noch deutlicher ist eine Druckerei im schwäbischen Esslingen. Sie verweigerte die bereits vertraglich vereinbarte Herstellung einer Publikation mit der Begründung: "... Sie haben eine Anzeige für die Tageszeitung Junge Welt geschaltet, welche als solche im Verfassungsgericht unter Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten erwähnt wird. Dies widerspricht unserem Grundsatz für Organisationen die im Verfassungsschutzbericht benannt sind, nicht zu drucken."

Damit wird die Meinungs- und Pressefreiheit ausgehebelt. Auf eine Anfrage des Jungen Welt Verlags an alle Fraktionen des Bundestages antworteten lediglich die Grünen und die Linken. Die Linken schrieben, die Pressefreiheit ist nicht nur ein verbrieftes Recht, sondern sie muss auch in der Praxis gelten, was ebenso für alle anderen Zeitungen gilt. Von der Linken wurde zusätzlich eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Drucksache 19/28956), die von 52 Linken Abgeordneten unterschrieben wurde.

Im Interview betont  Margit Stumpp, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 die Grünen: "... Für die Beobachtung der Medien muss ein besonders hoher Standard gelten. Der Verfassungsschutz hat einen Auftrag, dem kommt er nach, und muss dann gut begründen, was er tut, gerade wenn er Medien beobachtet, egal welcher Natur diese sind. Wenn sie nicht gut begründet sind, dann muss der Verfassungsschutz seine Beobachtungen einstellen."

Auf die Zusatzfrage, warum die Grünen keine kleine Anfrage zu dem Thema gestellt haben, meint sie: "... Wenn ich eine Anfrage ans Innenministerium richte, warum die Junge Welt beobachtet wird, dann kriege ich die Auskunft, sie (die Bundesregierung) nehmen zu der Tätigkeit des Verfassungsschutzes aus Sicherheitsgründen und Geheimnisgründen nicht Stellung, schon gar nicht in kleinen Anfragen. Dafür gibt es das Kontrollgremium der Geheimdienste. ... Welche Handlungsoptionen habe ich? ..."

Mehr dazu in der Jungen Welt am 07.05.21 S.16
und alle unsere Artikel zu Pressefreiheit https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Pressefreiheit&sel=meta


Kommentar: RE: 20210514 Pressefreiheit im Fradenkeuz des BfV

Der entsprechende Artikel "Pressefreiheit unter Beschuss" in der Tageszeitung "Junge Welt" vom 7.05.2021 hier: https://www.jungewelt.de/artikel/402000.in-eigener-sache-pressefreiheit-unter-beschuss.html

Ti., 14.05.21 13:14


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Tags: #Überwachung #JungeWelt #Grundrechte #G10Gesetz #Kontrollgremium #Verfassungsschutzbericht #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource
Erstellt: 2021-05-14 11:01:10
Aufrufe: 504

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