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30.08.2021 Welche Gefahr stellen negativ Getestete dar?

Ist 2G grundrechtskonform?

Nein, es geht nicht um die Abschaltung von des 2G-Mobilfunkstandards in diesem Sommer - darüber werden wir in den nächsten Tagen in einem Artikel zu 5G berichten. Aber Hamburg hat als erstes Bundesland ein 2G-Corona-Regel eingeführt.

Danach dürfen Gewerbeteibende entscheiden, dass sie ihr Geschäft nur für Geimpfte und Genesene öffnen und alle anderern, also auch die negativ Getesteten, nicht bedienen. Telepolis hat zu dem grundrechtlich relevanten Thema den Staatsrechtler Henrik Eibenstein interviewt.

Da es sich nicht um eine "staatliche Verordnung zu Ungunsten negativ Getesteter" handelt sondern "nur"  die freie Entscheidung des Gewerbetreibenden, mit wem er Geschäfte tätigen will, sieht er zwar verschiedene rechtliche Grauzonen aber kein generelles rechtliches NEIN zu dem Vorgehen.

Wie üblich, werden die Gerichte in den nächsten Monaten dazu entscheiden. Welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben, beschreibt der Staatsrechtler im Interview.

Wir sehen in seinem Satz "Es gehört zur Freiheit des Einzelnen, für sich selbst Risiken zu übernehmen" in jedem Fall ein Plädoyer gegen die 2G Regel, auch wenn wir dem Gewerbetreibenden ebenfalls das Recht einräumen wollen, selbst zu entscheiden, mit wem er Geschäffte machen will. Aber diesen Recht muss beschränkt sein, wenn er dadurch andere Menschen diskriminiert. Das gilt erst recht, wenn diese Menschen keine Chance haben, zu einem anderen Geschäft zu wechseln, da auch dort diese "Regel" angewendet wird.

Der Satz hatte allerdings noch den Nachsatz "... insoweit hierbei nicht auch Dritte geschädigt werden". Diese Dritten wären nach der Logik der Regierung aber "nur andere Ungeimpfte", also Menschen, die für sich diese Freiheit gewählt haben. Solange die Keule des "überlasteten Gesundheitswesens" nicht droht, sprächen eigentlich alle Argumente gegen eine 2G Regel.

Gerichte werden sich mit der Rechtfertigung einer solch tiefgreifenden Ungleichbehandlung auseinandersetzen müssen. Deshalb halten wir die Wahrscheinlichkeit für groß, dass diese (hoffentlich bald) die 2G Regel kippen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Es-gehoert-zur-Freiheit-des-Einzelnen-fuer-sich-selbst-Risiken-zu-uebernehmen-6176706.html


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3hN
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Tags: #Corona #Geimpfte #Genesene #Getestete2G #3G #Verhaltensänderung #Grundrechte #Menschenrechte #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Freiheit
Erstellt: 2021-08-30 09:44:48
Aufrufe: 855

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