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22.12.2021 Justizminister will "VDS endgültig aus dem Gesetz streichen"

Der auf den Busch klopft

Im September 2009, also vor inzwischen 12 Jahren, hat zuletzt ein namhafter FDP Politiker auf einer von uns organisierten Demo gesprochen. In der Zwischenzeit mussten wir die Partei z.B. in der schwarz-gelben Koalition immer wieder für ihr Einschwenken auf obrigkeitsstaatltliche Überwachungsmaßnahmen kritisieren. Die grundrechtsschützenden Mitglieder, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberg und Gerhart Baum waren aus den ersten Reihen verschwunden.

Nun ist Marco Buschmann seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz und wir vernehmen seine ersten Äußerungen mit Interesse. So stellte er der WAZ gegenüber in einem Interview klar:

"Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen. Sie verstößt gegen die Grundrechte. Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei."

Damit stellt er sich gegen die Versuche der letzten Regierung die VDS durch die Hintertür und mit Hilfe aus Brüssel wieder einzuführen. Er verweist - sehr richtig - auf die vielen eindeutigen Gerichtsentscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer anlasslosen Kommunikationsüberwachung. Dafür spricht er sich in dem Interview für schnellere Reaktionen der Provider zur Speicherung "bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin" aus.

Ist die Überwachungsgesamtrechnung noch tragbar?

Darüber hinaus ist er der erste Politiker seit langer Zeit, der den Begriff der "Überwachungsgesamtrechnung" wieder in den Mund nimmt. Dieser wurde vom BVerfG als Summe der Überwachungsmaßnahmen definiert, unter denen Jede/r zu leiden hat. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts war, bei jeder neuen Maßnahme zu belegen, dass die zulässige Menge an Überwachung nicht überschritten wird.

Dazu äußert sich der Justizminister in dem Interview wie folgt:

"Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen. Und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren. Es geht darum, die Bürgerrechte zu stärken."

Seit Jahren/Jahrzehnten (Unzutreffendes streichen) sind diese Schritte überfällig. Insbesondere die theoretisch in den Gesetzen vereinbarte Evaluation ihrer Wirksamkeit (bei der oft als Begründung vorgeschobene Terrorabwehr) wurde nie oder nur zum Schein vorgenommen.
Wir können ihm dafür nur viel Erfolg wünschen!

Mehr dazu bei https://www.waz.de/politik/buschmann-fdp-lockdown-corona-impfpflicht-telegram-omikron-id234141055.html


Kommentar: RE: 20211222 Justizminister will "VDS endgültig aus dem Gesetz streichen"

Der Koalitionsvertrag schließe eine IP-Vorratsdatenspeicherung und auch Bestandsdaten-Vorratsdatenspeicherung aus, so Konstantin Kuhle (FDP) auf meine Anfrage: https://abgeordnetenwatch.de/profile/konstantin-kuhle/fragen-antworten/welche-arten-von-vorratsdatenspeicherung-schliesst-der-koalitionsvertrag-aus
Aber Achtung: "Anlassbezogen" heißt in FR&BE Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür!
Aus wechselnden Anlässen und mit ständigen Verlängerungsanordnungen wird letztlich permanent im ganzen Land (FR, DK: "nationale Sicherheit") oder fast im ganzen Land (BE: Gebiete mit "überdurchschnittlicher Kriminalitätsquote") gespeichert. Das gilt es zu verhindern!

Pa., 22.12.21 12:13


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Tags: #VDS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2021-12-22 10:03:53
Aufrufe: 495

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