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26.02.2022 Französischer Verfassungsgerichtshof gegen Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung schadet der Bevölkerung

Der französische Verfassungsgerichtshof hat gestern die bis 2021 mit der Begründung der Strafverfolgung angeordnete Vorratsspeicherung der Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung als unverhältnismäßig und verfassungswidrig verworfen. Dies berichtet der Europa-Abgeordnete Patrick Breyer, wie er auch auf seiner Webseite über die (auch psychischen) Folgen einer anlasslosen Speicherung unserer Kommunkationsdaten berichtet:

Vorratsdatenspeicherung schadet der Bevölkerung

Eine repräsentative YouGov-Umfrage, durchgeführt in neun EU-Staaten, bestätigt gravierende Einschüchterungseffekte (chilling effects) einer verdachtslosen Vorratsspeicherung der Verbindungen und Standortdaten der gesamten Bevölkerung. Fast die Hälfte der Befragten in Deutschland (45%) würde auf Beratung durch einen Eheberater, einen Psychotherapeuten oder eine Entzugsklinik per Telefon, Handy oder E-Mail verzichten, wenn sie wüssten, dass ihr Kontakt  registriert wird. Europaweit würden mehr als ein Drittel (34%) der Menschen auf notwendige soziale und medizinische Beratung verzichten.

Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der die Umfrage in Auftrag gegeben hat, meint dazu:

"Die Vorratsdatenspeicherung ist das erste Überwachungsgesetz, das sich gegen die ganze Bevölkerung richtet. Ärzte, Rechtsanwälte, Betriebsräte, Psychologen und Beratungsstellen leiden ebenso darunter wie die Presse, die auf vertrauliche Quellen angewiesen ist. Die Unterscheidung zwischen Inhalts- und Kommunikationsdaten stimmt heute nicht mehr. Wir wissen heute, nach dem aktuellen Stand der Forschung, dass Metadaten mindestens so sensible Rückschlüsse zulassen wie die Inhalte privater Kommunikation."

Der YouGov-Umfrage zufolge lehnen 51% der Befragten in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung ab, während nur 31% dafür und 19% unentschieden sind. Nun hat die Entscheidung des französischen Verfassungsgerichtshofs nach den Urteilen des BVerfG und des EuGH und auch verschiedener anderer Länder auch für Frankreich die Nutzung der anlasslosen Speichung unserer Kommunikation einen Riegel vorgeschoben.

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/umfrage-vorratsdatenspeicherung-schadet-der-bevoelkerung/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3m7
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Tags: #VDS #Urteil #Frankreich #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Umfrage #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2022-02-26 09:29:13
Aufrufe: 759

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