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18.08.2022 Für die Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen"

Richtigstellung vom Justizminister gefordert

Das Grundrechtekomitee informiert uns in seinem aktuellen Newsletter über einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann. Darin wird dieser kritisiert falsche Aussagen im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen", also z.B. gegen Schwarzfahrer, gemacht zu haben. Aktion Freiheit statt Angst hat sich schon mehrmals für die Abschaffung, bzw. Umwandlung von "Ersatzfreiheitsstrafen" in Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen.

Worum geht es?

Der Offene Brief nimmt Bezug auf ein Interview mit der Funke Mediengruppe, erschienen im Artikel „Buschmann prüft geringere Strafen fürs Schwarzfahren“, am 17. Juli 2022 in der WAZ. Im Rahmen dieses Interviews wurden auf Basis seiner Aussagen falsche Informationen veröffentlicht. Aufgegriffen von AFP und Reuters fanden diese weite Verbreitung.

Kritisiert wird seine falsche Aussage: Schweden habe „die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist.

Richtig ist viel mehr:  Schweden hat die Ersatzfreiheitsstrafe nie vollständig abgeschafft und führt sie dementsprechend auch jetzt nicht wieder ein, um eine Art „Experiment“ rückgängig zu machen. Das schwedische System ist so konzipiert, dass auf das Mittel der Inhaftierung bei nicht bezahlten Geldstrafen nur äußerst selten zurückgegriffen wird, ein System, das seit Jahrzehnten so funktioniert.

Daten der frühen 1980er Jahre zeigen, dass damals pro Jahr etwa 29 Personen inhaftiert wurden, und für das Jahr 2019 zeigen Daten, dass von 63.658 Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde, 13 Personen ins Gefängnis mussten, weil sie ihre Strafen nicht bezahlt hatten.

Aktuelle Zahlen: Zwischen Januar 2017 und September 2022 wurden nur 47 Fälle an die Staatsanwaltschaft verwiesen, bei denen eine Inhaftierung in Frage kam. In Schweden werden  nur Menschen inhaftiert, die ihre Strafzahlung verweigern, nicht aber solche, die sie nicht bezahlen können.

Auch Buschmanns Aussage: "Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht." ist falsch und reproduziert nur eine seit Jahrzehnten wiederholte, aber empirisch nicht abgesicherte Meinung, dass die Drohung mit Inhaftierung zur Zahlung führen würde. Nur 15 % der Personen in Ersatzfreiheitsstrafen verfügen über ein Einkommen, das nicht aus Transfer- oder Unterstützungsleistungen (wie ALG II) besteht.

Diesem Offenen Brief können wir uns nur anschließen!

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/offener-brief-an-bundesjustizminister-buschmann-richtigstellung-bzgl-ersatzfreiheitsstrafe-erbeten


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Erstellt: 2022-08-18 07:44:11
Aufrufe: 466

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