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09.09.2022 Geflüchtete 2. und 3. Klasse

Menschenrechte und internationale Flüchtlingskonvention einhalten!

Unter dem Titel Gleiche Menschen, gleiche Rechte! hatten wir im Frühjahr angemahnt, allen geflüchteten Menschen die Aufnahme in Deutschland so einfach zu machen, wie Flüchtlingen aus der Ukraine. Aber selbst für ausländische Studierende oder Fachkräfte hat das bis heute nicht funktioniert.

Noch viel schlimmer ist weiterhin die Situation für Menschen, die vor Tod, Folter und Gefängnis aus ihren Heimatländern geflohen sind - und dann in Polen oder Griechenland im Gefängnis landen. Pro Asyl schreibt uns:

Menschenrechte gelten für alle. Niemand darf unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. Jeder und Jede hat das Recht auf ein Leben in Würde. Wer um Schutz bittet, muss ein faires Verfahren erhalten. All das ist in unseren Gesetzen und Konventionen festgeschrieben. Und all das wird tagtäglich in Europa missachtet. Und wir haben uns leider daran gewöhnt - aber genau das darf nicht passieren!

So wie Rohim* (Name zum Schutz geändert) ergeht es Tausenden. Wir möchten das nicht mehr einfach hinnehmen. Deswegen haben wir ein Rechercheprojekt gestartet und dokumentieren die Erlebnisse von Geflüchteten, die an der polnisch-belarussischen Grenze Opfer von brutaler Gewalt wurden. Rohim ist aus Afghanistan geflohen. Zu Fuß. Heute ist er in Sicherheit, aber was ihm mitten in Europa widerfahren ist, wird er nie vergessen können. Und er hat Angst davor, zurück nach Polen geschickt zu werden. Deshalb unterstützen wir ihn über unseren Rechtshilfefonds.

Griechenland und der Türkei-Deal

Auch an den südlichen Grenzen der EU ist die Situation nicht besser. Pro Asyl beschreibt den Fall eines "Bootsunglücks" am 20.1.2014 und seine Folgen.:

Die griechische Küstenwache meldet den Untergang eines Flüchtlingsbootes, das sie im Schlepptau hatten. 3 Frauen und 8 Kinder gehen mit dem Boot unter. 16 Überlebende werden auf einer griechischen Insel eingesperrt. Im Juli 2014 schließt die griechische Staatsanwaltschaft die Akten. Im Januar 2015 reichen die Überlebenden mit Unterstützung von Pro Asyl Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Im Februar 2015 verurteilt ein griechisches Gericht willkürlich einen Geflüchteten als "Kapitän" des Bootes und verurteilt ihn zu 145 Jahren.

Erst im Juli 2017 hebt ein Berufungsgericht das Urteil auf und erklärt die griechische Küstenwache sei verantwortlich für den elffachen Tod. Im November 2015 können fünf Überlebende zu ihren Verwandten nach Deutschland reisen. Und im Juli 2022 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben und unmelnschlicher und erniedrigender Behandlung.

Das sind nur 2 Fälle von Tausenden an unseren Außengrenzen ...

Zur Dokumentation von Verbrechen auf Grund von Rassismus können wir auch auf die "Dokumentation des staatlichen & gesellschaftlichen Rassismus" der Antirassistischen Initiative Berlins verweisen.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de/news/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pA
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Tags: #Polen #Ukraine #Griechenland #EU #Außengrenzen #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung
Erstellt: 2022-09-09 08:00:29
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