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20.11.2022 Dieselgate war kein "Entwicklungsfehler"

Whistleblower stärken Kläger gegen Autokonzerne

Vor sieben Jahren wurde "Dieselgate" bekannt und jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Abgasskandal ist kein Fehler einzelner VW-Ingenieurinnen und -Ingenieure, sondern das Ergebnis organisierter Auftragsarbeit seitens deutscher Dieselkonzerne. Das schreibt uns die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Und es gibt dafür auch Belege, wie es weiter heißt: Entsprechendes Beweismaterial – unter anderem interne Protokolle und Präsentationen – haben wir von einem Insider zugespielt bekommen und in dieser Woche veröffentlicht. Demnach gaben Audi, VW, Daimler und BMW bereits 2006 Abschalteinrichtungen in Auftrag, also noch früher als bislang bekannt. Und vor allem: Sie taten das in vollem Bewusstsein über die rechtlichen Probleme, denn darüber wurden sie wiederholt und ausdrücklich informiert.

Erst letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof die Genehmigung von Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrtbundesamt für rechtswidrig erklärt und damit wird  Millionen betrugsgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern der Rücken gestärkt. Die DUH stellt fest: Das zuständige Verwaltungsgericht Schleswig hat prompt reagiert und angekündigt, im Februar 2023 unsere vorliegenden Klagen zu insgesamt 119 Diesel-Fahrzeugmodellen zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass daraufhin alle Diesel-Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung behördlich stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen – natürlich auf Kosten der Hersteller.

Das ist eine gute Nachricht, da nach der "Erholung" und den Gewinnen des letzten Halbjahres auch genug Geld für eine angemessene Entschädigung vorhanden ist. Außerdem wächst der Druck auf die Kfz-Hersteller den Umstieg auf alternative Antriebstechnologien zu beschleunigen.

Mehr dazu bei http://www.duh.de/newsletter/neues-kapitel-im-diesel-betrugskrimi-groesster-industrieskandal-der-deutschen-nachkriegszeit-geht-noch-viel-weiter-als-bisher-bekannt/


Kommentar: RE: 20221120 Dieselgate war kein "Entwicklungsfehler"

und, werden die nun ja namentlich bekannten Manager denn nun auch vor Gericht gestellt, wegen ihres Vorgehens im Allgemeinen und ihrer Falschaussagen im bisherigen Prozessverlauf im Besonderen?
Ich rate mal: nein.

Th., 20.11.22 13:19


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qV
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Tags: #Whistleblowing #Kfz #Dieselgate #Auto #Gleichheitsgrundsatz #Vorsatz #Entschädigung #Verhaltensänderung #Verbraucherschutz #Transparenz #Informationsfreiheit #klimaneutral #Bosch #VW #Daimler #BMW
Erstellt: 2022-11-20 11:30:31
Aufrufe: 321

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