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31.03.2023 AfD gegen Gemeinnützigkeit ihrer Gegner

AfD will schon "vor der Machtübernahme aufräumen"

Nachdem die Finanzbehörde Frankfurt/M mit ihrem Vorgehen gegen die Gemeinnützigkeit von attac (bisher) so erfolgreich war, versucht die AfD nun das gleiche Spiel gegen die Amadeu Antonio Stiftung. Diese Stiftung will nach ihrer Satzung die Zivilgesellschaft in Deutschland gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus stärken.

Dabei musste sich die Stiftung bereits mehrmals kritisch mit der Politik der AfD auseinandersetzen. Die AfD meint laut Berliner Zeitung sogar, dass die Stiftung sie mit ihren öffentlichen Beiträgen diskreditiert, ihr ein schlechtes Image anzuheften versucht und sie damit bei dem potentiellen Wähler in Misskredit bringt. Vielleicht hat die AfD sich das selbst zuzuschreiben, wenn sie abseits jeglicher Fakten mit ausländerfeindlicher Polemik argumentiert.

Jedenfalls argumentiert die AfD, wie die Finanzbehörde Frankfurt/M gegen attac, so:

Die Gemeinnützigkeit sei zu versagen, wenn ein politischer Zweck als alleiniger oder überwiegender Zweck in der Satzung einer Körperschaft festgelegt ist oder die Körperschaft tatsächlich ausschließlich oder überwiegend einen politischen Zweck verfolgt.

Über das Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) gegen attac haben wir hier berichtet: Gemeinwohl ist politisch!  Nach unserer Ansicht liegt dieses Urteil in der fast 100 Jahre alten Abgabenordnung (AO), die bei gemeinnützigen Vereinen an Kleingärten und Kaninchenzüchter gedacht hat und die Wichtigkeit der poltischen Aufklärung in der demokratischen Gesellschaft nicht bedacht hat. Leider hat der Gesetzgeber, obwohl dies inzwischen in der allgemeinen Diskussion anerkannt ist, sich noch nicht zu einer Erweiterung der AO durchgerungen.

Ein Angriff auf die Amadeu Antonio Stiftung, die aktuell über 1000 lokale Initiativen und Projekte in Jugendkultur, Schulen, Opferschutz, Flüchtlingsinitiativen und andere Demokratieprojekte finanziell unterstützt, darf der AfD nicht gelingen. Auch wenn der BFH im attac Urteil verlangt, dass sich gemeinnützige Körperschaften "parteipolitisch neutral" verhalten müssten, so darf das nicht heißen, dass Vereine in konkreten Fällen (die ihre Anliegen berühren) nicht für eine Ansicht Partei ergreifen können. Dies würde ihre Anliegen und ständig die konkrete Arbeit behindern. Man stelle sich dazu nur eine Auseinandersetzung um die Unterbringung von Geflüchteten in einer Gemeinde (mit AfD Gemeindevertretern) vor. Gegen eventuelle Diffamierung und Beleidigung gibt es jeweils andere Möglichkeiten des Vorgehens ...

Die Amadeu-Antonio-Stiftung verweist im Zuge des Angriffs der AfD auf eine Studie, wonach sich Tausende Organisationen weniger politisch engagierten – aus Angst, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das ist eine Katastrophe für die ehrenamtliche Arbeit und auch für die poltische Diskussionskultur in Deutschland. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat für Vereine auch massive finanzielle Nachteile, so hat neben attac auch Campact den Status als gemeinnützig verloren und musste, wie die Berliner Zeitung berichtet, für die zurückliegenden Jahre rund 300.000 Euro Schenkungssteuer nachzahlen.

Mehr dazu bei https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berlin-vorbild-attac-afd-will-amadeu-antonio-stiftung-gemeinnuetzigkeit-aberkennen-lassen-streit-um-angebliche-diffamierung-der-partei-durch-linke-stiftung-li.331973
und https://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Stiftung


Kommentar: RE: 20230331 AfD gegen Gemeinnützigkeit ihrer Gegner

Siehe auch hier: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/30000MalWenigerDemokratie/

St., 31.03.23 11:20


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tg
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Tags: #AmadeuAntonioStiftung #AfD #politischeWillensbildung #Grundrechte #Menschenrechte #Friedenserziehung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #attac #campact #Gemeinnuetzigkeit #Klage #Finanzamt #BFH #Bundesfinanzhof #Urteil
Erstellt: 2023-03-31 07:58:59
Aufrufe: 213

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