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03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ...  auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tj
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8355-20230403-eu-chatkontrolle-benoetigt-eine-vds.html
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Tags: #Lauschangriff #VDS #Klage #EUGH #Rechtslage #Ueberwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Verfassungsänderung #Estland #Belgien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2023-04-03 08:41:13
Aufrufe: 347

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