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31.05.2023 Kirchen: Staat zahlt gern ein Mehrfaches

Kirchensteuern steigen obwohl Beitragszahler abnehmen

Es ist ein "Wunder" und hat mit der vielgepriesenen Marktwirtschaft offenbar nichts zu tun: Obwohl immer mehr Menschen den Kirchen den Rücken kehren, nehmen die Einnahmen der Kirchen weiter zu. Diese Einnahmen stammen einerseits aus der Kirchensteuer, zum anderen sind es ominöse "Staatsleistungen", die uns gleich zu einem zweiten "Wunder" führen werden.

Das zweite Wunder

Das Heinrichsblatt der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) berichtete im Oktober letzten Jahres: Anlässlich des 25. Jahrestags des Konkordats zwischen dem Vatikan und dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde bekannt, dass die 1997 vereinbarten Staatsleistungen an die katholische Kirche von damals umgerechnet rund 380.000 auf aktuell 710.000 Euro pro Jahr gestiegen sind, während die Katholikenzahl von 75.000 auf 54.000 sank.

Warum überhaupt Zahlungen erfolgen, bleibt in der Sache bis heute unklar, weil es keine Enteignungen der Kirche gab. Allerdings hatte die damalige Staatsregierung die Fortgeltung des Preußenkonkordats von 1929 und des Reichskonkordats von 1933 - anders als Sachsen und Thüringen - von Anfang an nicht in Frage gestellt.

Kirchenkritiker machen sich über dieses Wunder folgende Gedanken: Überhaupt sind die „Konkordatsleistungen" weit umstrittener als in der Öffentlichkeit bekannt. Offiziell werden sie im Wesentlichen begründet mit den Enteignungen von Kirchenbesitz durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.

Tatsächlich gab es solche Enteignungen in Nord- und Ostdeutschland kaum - anders als im Süden und im Rheinland. Überdies entfällt der Löwenanteil dieser aktuell 589 Millionen Euro auf die evangelische Kirche (vgl. Meldung 5612 in MIZ 2/22), die ihre „Gebiets- und Vermögensverluste während der Reformation" aber nicht beim Staat, sondern bei der konkurrierenden katholischen Kirche einklagen müsste.

Staat und Kirche bremsen Digitalisierung

Bei so viel "Wunderbarem" wollen viele Menschen ihre Mitgliedschaft in den Kirchen möglichst einfach und schnell beenden. Während man seine Mitgliedschaft in jedem Verein in Deutschland durch eine Erklärung gegenüber diesem beenden kann, muss man zum Krichenaustritt einen staatlichen Verwaltungsakt über sich ergehen lassen. Dieser dauert - in Corona-Zeiten war er sogar teilweise überhaupt nicht möglich - und kostet auch noch eine Gebühr.

Konfessionslosenverband für Online-Kirchenaustritt

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Weigerung der meisten deutschen Bundesländer, einen digitalen Kirchenaustritt zu ermöglichen. "Seine Religionszugehörigkeit frei zu wählen und aus der Kirche auszutreten ist Ausdruck des Grundrechts auf Religionsfreiheit", sagte Rene Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

"Den Kirchenaustritt von der Digitalisierung ausnehmen zu wollen ist ein Beispiel dafür, welchen geringen Stellenwert dieses Grundrecht für viele Politikerinnen und Politiker hat. Bereits jetzt wird der Kirchenaustritt durch zum Teil hohe Gebühren erschwert. Dazu kam in der Zeit der Corona-Pandemie noch eine unzureichende Verfügbarkeit von Terminen bei den zuständigen Behörden. Gelegentlich drängt sich der Verdacht auf, dass eine Erschwerung des Kirchenaustritts gewünscht wird, weil der Exodus aus den Kirchen gebremst werden soll. Eine solche Einstellung der politisch Verantwortlichen steht im Widerspruch zur durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit."

... denn diese beeinhaltet auch nicht-religiös zu sein.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des IBKA bei https://www.ibka.org/de
und https://www.heise.de/news/Bundeslaender-gegen-Online-Kirchenaustritt-7238170.html


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Tags: #Kirche #Glauben #Staatsleistungen #Kirchensteuer #Wunder #Einnahmen #Mitgliederzahlen #Digitalisierung #Kirchenaustritt #Verwaltungsakt #Corona #Staatsleistungen #Ablösung #Enteignungen
Erstellt: 2023-05-31 07:26:28
Aufrufe: 206

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