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04.09.2023 Störerhaftung aus der Mottenkiste

Betreiber offener WLANs wieder bedroht

Mehr als 40-mal haben wir in Artikeln gegen die Störerhaftung argumentiert. Die "Störerhaftung" hat über Jahre die Entwicklung und den Betrieb von offenen WLANs in Deutschland behindert, weil die Gefahr bestand, dass Abmahnungen für ungesetzliches Verhalten einzelner Nutzer dieser WLANs auf den Betreiber des Netzes übertragen wurden.

Heise.de schreibt: Nach vielem hin und her beschloss der Bundestag 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes (TMG), um die heftig umstrittene Störerhaftung außer Kraft zu setzen, die bis dahin Anbieter öffentlicher WLANs mit Haftung bedrohte. Inhaber von Urheberrechten dürfen demnach von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen, wenn sie feststellen, dass über ein solches Funknetz unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing verbreitet werden.

Nun erscheint dieses Problem erneut, denn aus unerfindlichen Gründen fehlt die entsprechende Klausel in Paragraf 8 TMG im Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ein Gesetz für digitale Dienste. Damit soll Volker Wissing (FDP) den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht gießen und Online-Plattformen schärfer regulieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband HDE sind besorgt, dass durch die neuen Gesetzesformulierungen längst behobene Probleme erneut aufbrechen. Die Störerhaftung bedroht nicht nur private Betreiber von WLANs sondern vor allem kleine Gewerbetreibende, die in ihren Geschäften oder Restaurants ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen.

Das Vorgehen ist ein Schlag gegen offene Software (Open Source) aber auch gegen eine Digitalisierung "von unten". Der DSA soll die großen Internetunternehmen - in der EU Verordnung spricht man von Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Kunden - strenger regulieren. Statt dessen werden mit dem geplanten Schritt die "kleinen Pflänzchen der Netzgemeinde" ausgetreten.

Im zitierten Artikel von Heise.de wird berichtet, dass das Ministerium auf Nachfragen, welche DSA Formulierungen solche Änderungen im TMG erfordern, "aus technischen Gründen" keine Antwort erbringen konnte. Das ist Digitalisierung in Deutschland ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Offenes-WLAN-Die-Angst-vor-einem-Comeback-der-Stoererhaftung-geht-um-9293044.html


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Erstellt: 2023-09-04 07:38:44
Aufrufe: 509

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