DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage Spenden über Betterplace Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
16.01.2024 Auch Forschungsdaten sind schützenswert

Wichtiges Signal aus Karlsruhe

Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:

DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten

Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.

Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.

In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.

Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.

  • Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
  • Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."

Mehr dazu bei DFG Forschung 4/2023, S.29 und https://www.dfg.de


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yr
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8652-20240116-auch-forschungsdaten-sind-schuetzenswert.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8652-20240116-auch-forschungsdaten-sind-schuetzenswert.html
Tags: #BVerfG #Urteil #Verfassungsrang #Forschungsdaten #Interviewprotokolle #Islamismus #Polizei #Beschlagnahmeverbot #Vertraulichkeitszusagen #Lauschangriff #Überwachung
Erstellt: 2024-01-16 08:57:18
Aufrufe: 128

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Tor nutzen   HTTPS nutzen   Kein Java   Transparenz in der Zivilgesellschaft

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - verschlüsselte Verbindungen nutzen Wir verwenden kein JavaScript Für Transparenz in der Zivilgesellschaft