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BKA Gesetz

BKA Gesetz

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom 1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des Bundeskriminalamtes.

Die Neufassung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) wurde vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet.[2] Für das zustimmungspflichtige Gesetz fand sich jedoch im Bundesrat am 28. November keine Mehrheit. Nachdem das Gesetz den Vermittlungsausschuss nach einigen Änderungen passierte und der Bundesrat den geänderten Entwurf am 19. Dezember 2008 akzeptierte, ist das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Was steht im neuen BKA Gesetz?

Viele vom Bundesverfassungsgericht als grund­gesetzwidrig und da­mit unzulässig definierten Maß­nahmen werden erneut in ein Gesetz ge­schrieben. Hat man bisher vermutet, dass bei vielen Geset­zesvorhaben einfach „handwerkli­che“ Fehler ge­macht wurden und deshalb das Bundesverfas­sungsgericht den Gesetzgeber durch seine Urteile auf diese Irrtümer aufmerk­sam machen musste, so handelt es sich jetzt mindestens um Vorsatz.

Wir finden in dem Gesetzestext vielfältige Ein­schränkungen unsere Grundrechte:

  • Auskunfts- und Zeugnisverweige­rungsrecht - Ade für Familienangehöri­ge und auch für Geistliche, Strafverteidi­ger und die Abgeordneten des Bundes­tages und der Landtage(§ 20c,u)

  • Rasterfahndung wird zum allgemeinen Werkzeug bereits als bloße Vorfeldmaß­nahme (§ 20j). Rasterfahndung ist der computertechnische Vergleich eines großen Personenkreises hinsichtlich bestimmter Daten und Merkmale mit anderen Datenbeständen und damit ein Verstoß gegen die (ursprüngliche) Zweckbestimmung.

  • Vorfeldmaß­nahmen, künftig darf das BKA auch präventive Ermittlungen durchführen, also ohne konkreten Tatverdacht und ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Solche sogenannten Vorfeldermittlungen waren bis dato allein Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.

  • Platzverweise, Zutrittsverbote und Durch­suchungen ohne konkre­ten An­lass (§ 20b)

  • Wanzen-Mikrofone, Videoüberwa­chungskameras auch im privaten Be­reich (§ 20h)

  • Online-Durchsuchung auf dem privaten PC (§ 20h)

  • kein "Grundrecht auf Vertraulichkeit in­formationstechnischer Systeme" (§ 20l)

  • eingeschränkter Kernbereichsschutz, Rich­tervorbehalt wird durch "Richter-ähnlichen Beamten" ersetzt (§ 20k)

  • BKA wird zum politischen Geheimdienst mit polizeilichem Handlungspielraum

Trotz vieler Bedenken hat auch der Bundesrat nach einem überstürzten Vermittlungsverfahren kurz vor Weihnachten dem Gesetz zugestimmt. Dies alles geschah fast ohne irgendwelche öf­fentliche Diskussion.

Mit diesem BKA-Gesetz, das die in NRW ge­stoppte Online-Durchsuchung noch steigert wird die von den Alliierten aufgrund der Erfah­rungen im Dritten Reich geforderte Tren­nung von Polizei und Geheimdiensten prak­tisch ausgehebelt.

Gegen die Novelle des BKA-Gesetz wurden zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Verfahren 1 BvR 966/09 wurde von sechs Personen angestrengt, darunter unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der ehemalige Staatsminister und ehemalige Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit" Michael Naumann und der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg.

Nach mündlicher Verhandlung im Sommer 2015 wird am 20. April 2016 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in der Verhandlung über Bestimmungen des Gesetzes zum Bundeskriminalamt verkünden.

Mehr dazu auf unserem Flyer

Wiki meint: http://de.wikipedia.org/wiki/BKA-Gesetz


Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1fh
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/871-bka-gesetz.html
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Tags: #Definition #BKA #Gesetz #Polizei #geheimdienst
Erstellt: 2009-12-13 09:15:38
Aufrufe: 8933

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