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Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren
Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt. Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein. Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.
Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert. Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zK Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8727-20240328-diskriminierendes-rechtssystem.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8727-20240328-diskriminierendes-rechtssystem.html Tags: #Bagatellkriminalität #Strafbefehlsverfahren #Gerichte #Justiz #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Unkenntnis #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #EMGR #BVerfG #Studie #Hessen Erstellt: 2024-03-28 10:04:34 Aufrufe: 192 Kommentar abgeben |
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