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17.05.2025 "Rechtsextremismus schwer nachzuweisen"

166 NS-verharmlosende und Hitler-Bilder kein Anfangsverdacht

Der Brandanschlag in Solingen von März 2024 wurde von der Polizei erst als „rechtsmotiviert“ eingestuft, doch im weiteren Verlauf des Verfahrens verschwand der Vermerk aus den Akten. Bei dem Anschlag wurden vier Mitglieder einer bulgarisch-türkischen Familie getötet und 21 Menschen wurden teils schwer verletzt.

Ohne diesen Vermerk ging es bei dem Verfahren nur noch um einen "normalen Brandanschlag". Die Anwält*in­nen Seda Başay-Yıldız, Simon Rampp, Athanasios Antonakis, Radoslav Radoslavov und Fatih Zingal der betroffenen Familien mussten lange arbeiten, um die Behörden von einem politischen Motiv zu überzeugen.

Die Anwältin Başay-Yıldız erreichte zumindest durch beständiges Nachfragen, dass schließlich auf der Festplatte des Täters 166 NS-verharmlosende und Hitler-Bilder sichergestellt wurden. Die Anwältin fand bei eigener Recherche sogar noch mehr Beweise einer rechtsextemistischen Gesinnung. So wurde ein rassistisches Gedicht an der Garagenwand übersehen und ein Dutzend NS- und Hitler-Bücher aus der Hausdurchsuchung spielten keine Rolle. Der Prozess wird im Juni fortgesetzt.

Über den ersten Aktenvermerk nach der Tatnacht weiß man nur, dass er "von einem Polizisten handschriftlich gestrichen" wurde. Eine Anzeige der Anwält*innen gegen die Polizei Wuppertal wurde eingestellt, da es keinen Anfangsverdacht für strafbares Handeln gibt.

Mehr dazu bei https://taz.de/Rassistische-Brandstiftung-in-Solingen/!6087790/


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Tags: #Brandanschlag #Solingen #Rechtsaußen #Neo-Nazis #NSU #Faschisten #Rassismus #Aktenvermerk #Streichung #rechtesAugeblind #Polizei #Hausdurchsuchung #Ungleichbehandlung
Erstellt: 2025-05-17 08:37:16
Aufrufe: 133

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