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21.06.2025 Gericht will Menschen "kriegstüchtig" machen

Dieses Urteil darf keinen Bestand haben!

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), des obersten Gerichts der Bundesrepublik für Straf- und Zivilverfahren, muss ein ukrainischer Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausgeliefert werden, obwohl ihm dort der Dienst an der Waffe droht. Diese Ungeheuerlichkeit passt zu der Rückwärtswende der schwarz-roten Regierung. Die Begründung des Gerichts ist an den Haaren herbeigezogen:

  • Eine Auslieferung ist möglich, wenn in dem entsprechenden Staat kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung existiert.
  • Die Auslieferung sei trotz Verweigerung aus Gewissensgründen möglich, wenn das Herkunftsland völkerrechtswidrig angegriffen wird.

Unser Grundgesetz garantiert das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und es garantiert dieses Menschenrecht allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Und der Gipfel folgt in der Begründung - und bedroht auch alle Menschen in der Bundesrepublik mit dem Satz, zitiert nach dem verlinkten Artikel im nd: "Auch in Deutschland könne das Kriegsdienstverweigerungsrecht "in außerordentlicher Lage" aufgehoben werden, etwa wenn Deutschland angegriffen wird." 

Sollen wir jetzt durch Gerichte "kriegstüchtig" gemacht werden? RechtsexpertInnen sind sich jedoch einig: "Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung sei »abwägungsfest«, könne also nicht zugunsten der Verteidigung des Staates eingeschränkt werden."

Leider hat sich der Betroffene dem Urteil gebeugt und hat die Bundesrepublik verlassen. Nur er allein hätte gegen das unglaubliche Urteil Beschwerde beim BVerfG einlegen können ...

Mehr dazu bei https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192035.wehrpflicht-kriegsdienstverweigerer-ausgeliefert-gericht-gegen-grundrecht.html


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Erstellt: 2025-06-21 00:25:10


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