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Töten im Ausland erlaubt?
Bei einige Tausend Toten würden wir schon annehmen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird. Allerdings ging es in dem Verfahren, das Jemeniten angestoßen hatten, deren Angehörige von US Drohnen getötet worden waren, nur um Drohnenmorde im Jemen. Warum das Gericht die gleichartige Praxis in den anderen Ländern nicht berücksichtigt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn wenn man nachweislich von Tausenden Ermordeten ausgehen kann, dann müsste das Gericht auch eine systematische Verletzung des Völkerrechts erkennen. Somit bleibt das Gericht die Antwort schuldig, ob Deutschland gegen Drohnentötungen durch und über sein Staatsgebiet vorgehen müsste, da es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung sieht. Das ist für die Betroffenen und das internationale Völkerrecht schon eine üble Entscheidung ... Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Karlsruhe-legitimiert-US-Drohnenkrieg-ueber-deutschen-Boden-10487703.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Jc Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9218-20250716-ueble-entscheidung-des-bverfg.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9218-20250716-ueble-entscheidung-des-bverfg.html Tags: #Ramstein #Urteil #BVerfG #Drohenmorde #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln Erstellt: 2025-07-15 17:49:00 Aufrufe: 71 Kommentar abgeben |
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