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02.01.2010 Schaar: Datenschutzrecht modernisieren

02.01.2010  Schaar: Datenschutzrecht modernisieren

Das Datenschutzrecht muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar dringend modernisiert werden. „Das ist inkonsistent und schwer verständlich“, sagte Schaar in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin.

Das geänderte Bundesdatenschutzgesetz, das am 1. September in Kraft trat, enthält bislang nur allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Deshalb  mahnte Schaar einen besseren Datenschutz für Beschäftigte an. Politiker von Union und SPD hatten angekündigt, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erst nach der Bundestagswahl in Angriff zu nehmen.

Hier geht es vor allem um die Frage, wie viel Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll und wo die Grenzen sind. „Eine Rundumüberwachung oder eine heimliche Überwachung am Arbeitsplatz darf es nicht geben“, so Schaar.

Mehr dazu bei http://www.focus.de/digital/computer/datenschutz-schaar-datenschutzrecht-modernisieren_aid_467170.html

und mehr über Körperscanner, Vorratsdaten und den elektronischen Einkommensnachweis ELENA in einem Interview mit Peter Schaar bei  http://www.ad-hoc-news.de/datenpannen-landeszeitung-lueneburg-man-braucht-keinen--/de/Politik/20833048


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1gn
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Tags: #Schaar #Datenschutzrecht #BDSG #Aenderung #Ueberwachung #Arbeitsplatz #Arbeitnehmerdaten #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Erstellt: 2010-01-02 08:57:31
Aufrufe: 3753

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