DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo taz We at Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Tumblr Flickr Wikipedia Donation Facebook Bitmessage Betterplace Tor-Netzwerk https-everywhere
10.02.2009 EuGH Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung
Sorry, most articles are not available in English yet

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zum EuGH Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die von schwarz-rot beschlossene EG-Richtlinie zur verdachtslosen Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) vorerst nicht für nichtig erklärt hat,[1] bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Verfassungsbeschwerde optimistisch.

"Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand", sagt Werner Hülsmann FIfF-Vorstandsmitglied und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer/innen haben bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt."

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: "Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich zeigen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert: SPD, CDU und CSU müssen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufheben und sofort den neuerlichen Plan stoppen, Anbieter zur anlasslosen Surfprotokollierung im Internet zu ermächtigen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.

Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossener Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine "systematische Evaluation" fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, "ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen".[2] Nach den spektakulären Verfassungsbrüchen der Bundesregierung in den letzten Jahren (Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Europäischer Haftbefehl, Vorratsdatenspeicherung) brauchen wir zudem eine unabhängige Grundrechteagentur, die alle Gesetzesvorhaben schon im Planungsstadium auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten begutachtet.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung rät der Arbeitskreis, sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

1. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

2. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste für sensible Aktivitäten im Internet.

Fußnote:1. Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 10.02.2009:http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp09/aff/cp090011de.pdf
2. Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung:http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/2.%20Periodischer%20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf

Diese Pressemitteilung im Internet:http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/298/79/

Aktuelle Kampagne zum Stopp der geplanten Surfprotokollierung im Internet: http://internet.vorratsdatenspeicherung.de

Über uns:Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist einbundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern undInternet-Nutzern in über 50 Ortsgruppen, die sich für den Schutz unsererFreiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Der Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert. http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/127
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/107-20090210-eugh-entscheidung-zu-vorratsdatenspeicherung.html
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/107-20090210-eugh-entscheidung-zu-vorratsdatenspeicherung.html
Tags: #Lauschangriff #Überwachung #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Created: 2009-02-10 10:45:22
Hits: 4425

Leave a Comment

If you like a crypted answer you may copy your
public key into this field. (Optional)
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

CC license   European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   We don't store your data   World Beyond War   Use Tor router   Use HTTPS   No Java   For Transparency

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst We don't store user data World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - use encrypted connections We don't use JavaScript For transparency in the civil society