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23.02.2010 Parl. Anfrage: 6260 private Sicherheitsdienstleister an Flughäfen im Einsatz
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Circa 6.260 "Luftsicherheitsassistenten" privater
Sicherheitsdienstleister im Einsatz

Inneres/Antwort
Berlin: (hib/STO/CHE) Auf den Flughäfen, auf denen die Bundespolizei die
Passagier- und Gepäckkontrollen wahrnimmt, werden nach Angaben der
Bundesregierung circa 6.260 sogenannte Luftsicherheitsassistenten
privater Sicherheitsdienstleister eingesetzt. Hinzu kommen etwa 730
Personen, die als bundeseigenes Personal bei den Sicherheitskontrollen
tätig sind, wie die Regierung in ihrer Antwort ( 17/711
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700711.pdf> ) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/583
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700583.pdf> ) erläutert.
Das bundeseigene Personal sei hauptsächlich auf den Flughäfen
Düsseldorf, Köln/Bonn und Hannover sowie in geringerem Umfang auf den
anderen Flughäfen eingesetzt.

Der Vorlage zufolge ist die Passagier- und Gepäckkontrolle an Flughäfen
eine hoheitliche Aufgabe. Dabei könnten laut Luftsicherheitsgesetz
geeigneten Personen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei den
Sicherheitsmaßnahmen übertragen werden. Diese förmliche Übertragung
hoheitlicher Aufgaben nennt man laut Antwort "Beleihung". Damit sei auch
die Passagier- und Gepäckkontrolle, die von beliehenen Beschäftigten
privater Sicherheitsdienstleister vorgenommen wird, eine hoheitliche
Maßnahme, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Die vor
Ort jeweils zuständige Dienststelle der Bundespolizei übe die
Fachaufsicht über die im Auftrag der Bundespolizei tätigen
Luftsicherheitsassistenten aus. Soweit im Rahmen dieser Fachaufsicht
Weisungen erteilt werden, seien das Sicherheitsunternehmen und seine
Beschäftigten daran gebunden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 044

 


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Created: 2010-02-24 11:21:21
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