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23.03.2009 Bundestrojaner für Strafverfolgung
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23.03.2009:  Bundestrojaner soll auch für die Strafverfolgung kommen

Die Große Koalition aus Union und SPD will den Bundestrojaner in Kürze auch zur nachträglichen Strafverfolgung zulassen. Justizministerin Brigitte Zypries hat bereits einen schriftlichen Entwurf dafür erstellt:

"Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen." Den Strafverfolgern soll zum einen zur Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte "Quellen-TKÜ" erlaubt werden.

Die "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (Quellen-TKÜ) wird zwar in der Öffentlichkeit verkauft als etwas anderes als eine Online-Durchsuchung, da man angeblich nur die Kommunikationsdaten, etwa von VoIP-Gesprächen, vor der Verschlüsselung abgreifen will. Aber es setzt genauso ein heimliches Eindringen in einen Rechner voraus und beinhaltet die Überachung der Sytemnutzung.

Damit ist die nächste Verfassungsbeschwerde vorprogrammiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum NRW-Trojaner festgestellt, dass in das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" nur eingegriffen werden darf, wenn eine konkret Gefahr für ein überragendes Rechtsgut besteht.

der vollständige Artikel von Ralf Bendrath bei http://netzpolitik.org/2009/bundestrojaner-soll-auf-fuer-strafverfolgung-kommen-zypries-bereitet-naechsten-verfassungsbruch-vor/

 


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