Für jeden Telefonanruf und jede Kurznachricht will der Innenminister speichern:
wann wer mit wem kommuniziert hat
welche Geräte dabei genutzt wurden
in welcher Funkzelle man dabei war
Für jede E-Mail:
wann wer mit wem gemailt hat
welche IP dabei genutzt wurde
welche IP bei jedem einzelnen Abruf eines Postfachs genutzt wurde
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig sogar schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Auch die Justizministerin wollte Provider dazu verpflichten, ohne Grund und ohne Verdacht für eine Woche zu speichern, wann wer welche IP-Adresse hat (Quick Freeze) aber Friedrich geht weit über die Anforderungen des BVerfG Urteils vom Frühjahr 2010 hinaus.
In seinem Blog hat http://blog.odem.org den §113a TKG à la Friedrich aufgeschrieben: § 113a Pflichten zur Speicherungspflichten fürvon Daten