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Kanzleramt sieht bei Vorratsdatenspeicherung Grundrecht-Konflikt
Das österreichische Bindeskanzleramt sieht keine ersichtlichen Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung stehe "in einem offenkundigen Spannungsverhältnis mit den Grundrechten", meldete das Bundeskanzleramt man sei daher "kritisch-ablehnend".Wegen der drohenden Strafzahlungen sei man jedoch gegen eine Aufhebung des zum 1. April eingeführten Gesetzes.