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24.07.2009 Sachverständige warnen vor Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung
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24.07.2009: Sachverständige warnen vor Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung

 Ein Missbrauch der seit 2008 flächendeckend auf Vorrat gespeicherten Verbindungs-, Positions- und Internetzugangsdaten lässt sich durch Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen. Darin sind sich alle neun der vom Bundesverfassungsgericht befragten Experten und Verbände einig, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte, Universitätsprofessoren, der Chaos Computer Club und zwei Wirtschaftsverbände. 

In ihren jetzt vorliegenden Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde von 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten enthüllen die Experten unter anderem, dass Lkw-Maut-Abrechnungsgeräte („OBUs“) die Positionen aller Lkw an T-Mobile, Vodafone oder E-Plus meldeten, wo sie in regelmäßigen Abständen auf Vorrat gespeichert würden. Neben Handy-Verbindungsdaten gäben auch die auf Vorrat zu speichernden Kennungen von Internetnutzern (IP-Adressen) Aufschluss über die Aufenthaltsorte jedes Bürgers in den letzten sechs Monaten, so die Sachverständigen.

Das Bundesjustizministerium vertritt in seiner Stellungnahme zu den 13 Fragen des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung, öffentliche Internetzugänge von Restaurants oder Privatpersonen seien von der Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung ausgenommen. Ob nicht-kommerzielle Dienste allgemein von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind (z.B. E-Mail-Dienste, Anonymisierungsdienste), wird allerdings uneinheitlich beurteilt: Die Bundesnetzagentur verneint dies, während es die Europäische Kommission bejaht. Streit besteht auch darüber, ob man als Bürger Mitteilung der gespeicherten Kontakt- und Bewegungsdaten verlangen kann: Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dies grundsätzlich bejaht, erkennt die Bundesnetzagentur keinen Auskunftsanspruch an.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix warnt in seiner Stellungnahme, es sei „zu befürchten, dass bei nächster Gelegenheit die Forderung nach einer präventiven anlasslosen Speicherung von Kommunikationsinhalten erhoben wird“. Das Bundesverfassungsgericht solle die Verfassungsbeschwerde dazu nutzen, „eine absolute Grenze der Überwachung technisch vermittelter Kommunikation und ihrer näheren Umstände zu ziehen.“

Die Pressemitteilung im Wortlaut http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/324/79/

 


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