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Alle fünf Sekunden wird abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört
Die Bestandsdatenauskunft geht auf eine Neuregelung der schwarz-gelben Regierung vor zwei Jahren zurück und dient der Identifizierung von Anschlussinhaber/innen von Telefon- und IP-Adressen. Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung dürfen diese Daten auch ohne Richterbeschluss abfragbar sein. Das ist ein Verstoß gegen das Versprechen, dass für die anlasslose Massenüberwachung durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ein Richtervorbehalt gelten soll. Alle Artikel zu
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