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12.10.2015 Wer überwacht die Überwacher?
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Funkzellenabfrage in Berlin: Vielleicht werden Sie gerade überwacht

Nicht nur die Geheimdienste, auch die Polizei hat mittlerweile ein großes Arsenal an Überwachungsmöglichkeiten (und nutzt sie auch stetig mehr):

  • die Telekommunikationsüberwachung, mit der Telefongespräche abgehört werden können
  • die „stille SMS“, mit der minutengenau der Standort Ihres Mobiltelefons ermittelt werden kann
  • die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, was Beamtendeutsch für den „Staatstrojaner“ ist, also eine Software, die auf fremden Computern Programme wie Skype abhört
  • und die – nicht individualisierte – Funkzellenabfrage, mit der abgefragt wird, welche Mobiltelefone zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Funkzelle verbunden waren, also z.B. alle Teilnehmer einer Demo

Christopher Lauer, von 2009 bis 2014 Mitglied der Piratenpartei und seit 2011 im Berliner Abgeordnetenhaus, fragt nun in seinem Artikel im Tagesspiegel: "Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Wer sorgt eigentlich dafür, dass die Daten auch wirklich nur im Rahmen der Strafverfolgung erhoben werden und dass die erhobenen Daten nicht missbraucht werden?"

... und stellt fest: "niemand. Noch besser: Es gibt nicht eine Untersuchung, nicht einen wie auch immer gearteten Beweis, dass die Überwachung überhaupt etwas bringt,"

Auf seine Frage an die Politiker kommt die Antwort: "super erfolgreich" und er fragt: "wenn die Funkzellenabfrage so supererfolgreich und so supereffektiv ist, dann gibt es hierzu ja sicher eine Statistik, die das belegen kann." Nur: Es gibt keine.

Es werden nur erfolgreiche Einzelbeispiele genannt. Bei über 50 Millionen Datensätzen und 1408 Funkzellenabfragen zwischen 2009 bis Juli 2012 gibt es keine Statistik über Erfolg und Misserfolg!

Die einzige Beurteilung von berufener Stelle ist vernichtend: der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat in seine Auswertung der zwischen 2009 und 2011 durchgeführten Funkzellenabfragen „gravierende Mängel“ festgestellt. Seine Kritik: Es sei „nicht (ausreichend) geprüft“ worden, „ob eine Funkzellenabfrage im konkreten Fall verhältnismäßig war“, darüber hinaus stellte er fest, dass „gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten nicht beachtet“ worden sind.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2015/funkzellenabfrage-in-berlin-vielleicht-werden-sie-gerade-ueberwacht/

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Created: 2015-10-12 08:15:24
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