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28.03.2016 Forderung nach Überwachung
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"Wir fordern die Überwachung der Airbase"

Alle "Überwachungs"-Minister müssten jubeln. Friedensbewegte Menschen fordern die Überwachung bewaffneter Drohneneinsätze der US-Armee von der Airbase Ramstein aus.


Update 06.04.2016: "Die räumliche Nähe zum US-Militärflughafen Ramstein verleiht einem Anwohner kein Klagerecht, um von der Bundesrepublik Deutschland die Überwachung bewaffneter Drohneneinsätze der US-Streitkräfte zu verlangen, soweit diese von Ramstein aus gesteuert werden sollten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden (Urt. v. 05.04.2016, Az. 1 C 3.15). ... Eine Popularklage zur Überwachung von Handlungen, die der Anwohner für völkerrechtswidrig hält, siehe die deutsche Rechtsordnung nicht vor. " Auch die Klagen im vergangenen Jahr von zwei jemenitischen Staatsbürgern gegen Drohnenangriffe, die von der Air Base aus gesteuert werden, waren gescheitert. (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-1c315-bundesregierung-muss-ramstein-airbase-nicht-ueberwachen/)


Der Rechtsanwalt Peter Becker vertritt den Kläger im Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland. Am 5. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht und soll untersuchen ob mit Drohnen Zivilpersonen angegriffen oder getötet werden dürfen. Dies verbietet das humanitäre Kriegsvölkerrecht. Dochdie US-Streitkräfte tun dies sogar auf Verdacht, und zwar gesteuert von Ramstein aus.

Die Bundesrepublik hat die Airbase an die USA vermietet, ist aber als Staat für die Einhaltung der Gesetze auf ihrem Gebiet weiter zuständig.

Außerdem sind in Ramstein zwei Verbindungsoffiziere der Bundeswehr tätig. Die deutschen Verbindungsleute müssen sich dort zumindest auskennen. Wenn die Bundesregierung also behauptet, nichts darüber zu wissen, was in Ramstein vor sich geht, kann das nicht stimmen.

Die Gerichte in den Vorinstnzen haben die Klage bisher abgewiesen, weil sie verneint haben, dass der Kläger selbst von den Drohneneinsätzen betroffen wäre. Muss man von Menschenrechtsverletzungen betroffen sein, um dagegen vorgehen zu können?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/2016/03-26/070.php

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Kommentar: RE: 20160328 Forderung nach Überwachung

Am 27. Mai 2015 wurde bereits erstmals in Deutschland eine Klage gegen die Bundesregierung wegen ihrer Beteiligung am US-Drohnenkrieg vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Bei einem Drohnenangriff am 19.8.2012 waren zwei Verwandte der jemenitischen Kläger von Raketen zerfetzt worden. Es war auch damals schon  bekannt, dass die USA die Basis in Ramstein und die dortige Relaisstation für die Datenübermittlung im Drohnenkrieg nutzt.

Die Klägerseite hatte vorgebracht, dass die Bundesregierung sehr verschiedene abgestufte Möglichkeiten hätte, um den Drohnenkrieg via Ramstein zu stoppen: von einer einvernehmlichen politischen Vereinbarung bis hin zur Revision bzw. Kündigung des Truppenstatuts sei vieles umsetzbar. Das Gericht erkannte den Klägern eine prinzipielle Schutzpflicht zu, sofern die Bedrohung von ausländischen Staatsbürgern im Ausland von Deutschland ausgehe.

Das Gericht behauptete aber, "auch aus Gründen der Gewaltenteilung dürfe es den Handlungsspielraum der Bundesregierung nur eingeschränkt überprüfen". Das führt aber das Prinzip der Gewaltenteilung gerade ad absurdum. Wer denn soll exekutives Handeln überprüfen, wenn nicht die Judikative?

Trotzdem muss weiter versucht werden, auch mit den Mitteln des Rechts den Friedensverpflichtungen des Grundgesetzes und des Völkerrechts zur Geltung zu verhelfen.  (aus einer Stellungnahme des Komitee für Grundrechte und Demokratie)

Josef, 08.04.2016 11:02


 


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Tags: #SchuleohneMilitaer #Atomwaffen #Militaer #Klage #Ramstein #Airbase #Bundeswehr #Aufruestung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln
Created: 2016-03-28 06:32:51
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