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30.04.2017 Verschlimmbesserung des Datenschutzgesetzes
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Bundesdatenschutzgesetz fällt hinter EU-Datenschutzgrundverordnung zurück

Das war schon wieder mal nichts - die Anpassung des deutschen Datenschutzes (DSAnpUG) an die im letzten Jahr im April vom EU Parlament beschlossene Grundverordnung (DS-GVO) ist europarechtswidrig und durchsetzt von datenschutzfeindlichen Positionen. Dabei fällt zum einen die Handschrift des Innenministeriums auf aber auch die Lobbyverbände der Unternehmen haben ein großen Anteil an der Verwässerung der Vorschriften im neuen DSAnpUG.

  • Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte klagt, dass ihre Befugnisse rechtswidrig beschnitten werden sollen. So wird aus den Kontrollrechten von Geheimdiensten, Polizei und weiteren Behörden nach EU-Vorgaben mit effektiven Durchsetzungsbefugnissen gegenüber öffentlichen Stellen eine nicht-bindende "Beanstandung".
  • Ihr Informationsrecht gegenüber dem Bundestag wird beschnitten, so dass sie zukünftig nicht mehr proaktiv über Missstände beim Bundesnachrichtendienst informieren darf.
  • Auch im öffentlichen Bereich wird die wichtige Zweckbindung gelockert, so dass ein fast ungehinderter Datenaustausch zwischen Behörden möglich wird.
  • Die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes wird erleichtert, dadurch dass beim Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen nicht mehr das Interesse der überwachten Personen Vorrang hat. Auch das ist eindeutig europarechtswidrig und grundrechtsschädlich.
  • Das Gesetz soll auch ermöglichen, dass Versicherungen und Krankenkassen durch eine Ausnahme von der DS-GVO, Leistungsentscheidungen zukünftig vollautomatisiert treffen dürfen. Das öffnet dem Scoring ganzer Bevölkerungsgruppen Tür und Tor. Auch Gesundheitsdaten können künftig algorithmisch ausgewertet und Entscheidungen über Anträge dann vom Computer getroffen werden. Damit wird durch die Umkehrung der Unschuldsvermutung der Einzelne gezwungen auf eigene Kosten gegen Bescheide aus dem Computer beweiskräftig vorzugehen.
  • Die Ausnahmeregelungen bei der Verarbeitung besonders geschützter Daten, wie die rassische und ethnische Herkunft, sexuelle Neigungen, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit werden entgegen der DS-GVO ausgeweitet.
  • Erst nach massiver öffentlicher Kritik hat die Bundesregierung ihre Pläne, von der DSGVO garantierte Rechte der informationellen Selbstbestimmung heftig zu beschneiden, durch einen Änderungsantrag bei den Lösch- und Auskunftsanfragen von Betroffenen zurückgenommen. Die von der Wirtschaft gewünschte Einschränkung von Auskunftsrechten sollte den „unverhältnismäßigen Aufwand“ für die Unternehmen klein halten.
  • Die Datenschutzkontrolle von Berufsgeheimnisträgern, wie Anwälten, Ärzten und Seelsorgern wird eingeschränkt. Datenschutbeauftragte können bei ihnen  dann nur noch Datenschutzkonzepte und -verfahren prüfen, nicht aber die Geschäftsunterlagen. Hinzu gekommen sind in diesen Kreis nun auch Steuerberatungs- und Buchführungsbüros von Unternehmen und Versicherungen.

„Ein derartiger aufsichtsfreier Raum widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine lückenlose Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch unabhängige Datenschutzbehörden für unverzichtbar hält“, sagt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte PeterSchaar gegenüber netzpolitik.org.

Auf jeden Fall ist das DSAnpUG ein Schlag gegen die EU DS-GVO, die es eigentlich in nationales Recht gießen sollte. Mit der europaweiten Einheitlichkeit ist es vorbei und an vielen grundlegenden Punkten, insbesondere bei der wichtigen Zweckbingung, wurde der Datenschutz verwässert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2017/was-lange-waehrt-wird-endlich-immer-noch-nicht-gut-die-kritik-am-neuen-datenschutzgesetz-im-ueberblick/

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Created: 2017-04-30 08:20:12
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