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09.12.2019 Provider speichern mehr und länger als erlaubt
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Kommunikationsdaten werden auch ohne VDS weiter gespeichert

Nachdem der Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in diesem Jahr bei verschiedensten Telefon- und Internetanbietern nachgefragt hat, wie sie es mit der Speicherung von Kundendaten halten, liegen nun die Ergebnisse vor. Das Ergebnis dieser Befragung, die teilweise mit Nachdruck durchgeführt werden musste, ist erschreckend.

Obwohl verschiedene Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, speichern die Provider weiter viele Daten über unsere Komunikation, die sie für technische Zwecke nicht benötigen.

Der Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung schreibt dazu in seiner Pressemitteilung vom letzten Wochenende:

Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat

Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt, aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben.

Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“:

"Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration", erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von den Unternehmen, ihre "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" zu stoppen und die Zahl der Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten,[2] und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch überrückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Erst auf Anfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesnetzagentur Anfang 2019 gegen fünf der acht teilnehmenden Unternehmen Verfahren nach § 115 Abs. 1 TKG wegen Verdachts einer unzulässigen Speicherpraxis im Hinblick auf einzelne Verkehrsdaten eingeleitet. Daraufhin haben einige Unternehmen ihre Angaben korrigiert, einige haben ihre Speicherpraxis angepasst. Nur das Verfahren gegen die "Tele Columbus AG" läuft noch. Im Übrigen hält die Bundesnetzagentur die Speicherpraxis für zulässig.

Wir brauchen endlich

  1. ein Urteil des BVerfG zur Klage gegen die nun schon seit 2 Jahren existierende Vorratsdatenspeicherung (VDS2.0). Das Gericht muss auf Grundlage der Urteile des EUGh das praktisch ausgesetzte VDS2.0-Gesetz für nichtig erklären.
  2. eine ePrivacy Verordnung, die den Providern die oben beschriebenen Schlupflöcher nimmt.

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/795/79/lang,de/


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Created: 2019-12-09 09:33:49
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