DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo taz We at Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Tumblr Flickr Wikipedia Donation Facebook Bitmessage Betterplace Tor-Netzwerk https-everywhere
29.10.2009 Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde der Musikindustrie nicht an
Sorry, most articles are not available in English yet

29.10.2009 Urheberrecht: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde der Musikindustrie nicht an

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 (BGBl I S. 2513).
...
2. Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie und Tonträgerhersteller im Sinne des 4. Abschnitts von Teil 2 des Urheberrechtsgesetzes, müssen es aufgrund der gesetzlichen Lizenz des § 53 Abs. 1 UrhG hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind, was Absatzrückgänge zur Folge hat. Die Tonträgerhersteller werden über § 85 Abs. 4, § 54 UrhG an dem Aufkommen aus der urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienvergütung beteiligt.
...
a) Der Gesetzgeber hat durch den angegriffenen § 53 Abs. 1 UrhG n.F. die in Rede stehende Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt gelassen. Zulässig sind nach wie vor einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Der Gesetzgeber hat bereits bei der letzten Urheberrechtsreform im Jahr 2003 klargestellt, dass digitale ebenso wie analoge Privatkopien zulässig sind.
...
Ungeachtet dessen hat der Gesetzgeber jedoch schon mit dem ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1774) eine eindeutige Antwort auf die Frage gegeben, ob die digitale Privatkopie zulässig bleiben soll, indem er es bei der Regelung des § 53 Abs. 1 UrhG belassen und die Geltung für digitale Kopien sogar ausdrücklich klargestellt hat.

Die vollständige Entscheidung des BVG http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20091007_1bvr347908.html


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1d8
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/746-20091029-bundesverfassungsgericht-nimmt-beschwerde-der-musikindustrie-nicht-an.html
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/746-20091029-bundesverfassungsgericht-nimmt-beschwerde-der-musikindustrie-nicht-an.html
Tags: #Urheberrecht #Bundesverfassungsgericht #Beschwerde #Musikindustrie #digitaleKopie #Privatkopie #verbraucherschutz
Created: 2009-10-29 09:35:27
Hits: 3324

Leave a Comment

If you like a crypted answer you may copy your
public key into this field. (Optional)
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

CC license   European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   We don't store your data   World Beyond War   Use Tor router   Use HTTPS   No Java   For Transparency

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst We don't store user data World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - use encrypted connections We don't use JavaScript For transparency in the civil society