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08.04.2021 Menschenrechtslage im letzten Jahr massiv verschlechtert
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Auch in Deutschland viele Probleme

Zu diesem Fazit kommt Amnesty International in seinem Report 2020:

Die Menschenrechtslage hat sich in der Covid-19-Krise für Millionen von Menschen unmittelbar oder mittelbar verschlechtert. In vielen Teilen der Welt haben sich die Auswirkungen von Ungleichheit, Diskriminierung und Unterdrückung verstärkt. Besonders vulnerable Gruppen wie vorerkrankte Menschen, Geflüchtete und Beschäftigte im Gesundheitswesen, Minderheiten sowie Frauen und Mädchen litten am stärksten unter der Pandemie.

Jetzt zeigt sich, inwieweit die Staatengemeinschaft in der Lage ist, verantwortlich und aktiv mit globalen Herausforderungen umzugehen – ob Pandemie, Klimakrise oder menschenrechtskonforme Digitalisierung.

Auch in Deutschland besteht Handlungsbedarf, etwa beim Schutz vor Rassismus und bei Kontrollmechanismen für die Polizei.

Für die anderen Staaten verweisen wir auf den Bericht von Amnesty und kümmern uns zuerst einmal um unsere Probleme - die sind vielfältiger als man glaubt. Zu diesen vielen Themen ist Amnesty auf  Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gestoßen:

  • Diskriminierung
  • Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
  • Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
  • Geschlechtsspezifische Gewalt
  • Recht auf Privatsphäre
  • Recht auf Versammlungsfreiheit
  • Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant_innen
  • Unternehmensverantwortung
  • Unverantwortliche Rüstungsexporte

Viele der von Amnesty beklagten Einschränkungen unserer Grundrechte haben auch wir bereits angeprangert.

  • Rechtsextreme Aktivitäten in der Polizei und Bundeswehr ( Polizeiwaffen nach "maritimer Übung" verschwunden , Ein militantes, rechtes Netzwerk )
  • Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz forderte die deutschen Behörden dringend auf, diskriminierende Personenkontrollen (Racial Profiling) durch die Polizei zu untersuchen.  (CILIP - 40 Jahre "Bürgerrechte und Polizei" , Gedenken zum Tod von Oury Jalloh )
  • Während der Lockdown-Maßnahmen stiegen die Beratungsanfragen beim bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" stark an. ( Soziale Diskriminierung wird nicht untersucht )
  • Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei Aktivitäten im Ausland an die im Grundgesetz verankerten Grundrechte gebunden ist. Die Nachrichtendienste und andere Behörden seien an die im Grundgesetz verankerten Grundrechte (etwa das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) gebunden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsort der überwachten Person. ( BVerfG erklärt BND Gesetz für verfassungswidrig )
  • Corona killt nicht die Versammlungsfreiheit - Im April 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die Treffen von mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten untersagte, nicht als pauschales Versammlungsverbot ausgelegt werden dürfe.

Im Zusammenhang mit dem diskriminierenden Verhalten durch Polizeibeamte beklagt Amnesty, dass es weder auf Landes- noch auf Bundesebene unabhängige Beschwerdestellen gibt, um diskriminierendes und rechtswidriges Verhalten der Polizei unabhängig zu untersuchen. Ende 2020 gab es in sechs Bundesländern weiterhin keine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte.

In den letzten 2 Jahren gab es mehr als 100 Drohschreiben, die vor allem weibliche Politiker_innen, Anwält_innen und Antirassismus-Aktivist_innen erhalten hatten und die zum Teil Morddrohungen enthielten. Die meisten waren mit "Nationalsozialistischer Untergrund 2.0" unterzeichnet, in Anlehnung an die gleichnamige rechtsextreme Gruppe, die von 2000 bis 2007 rassistisch motivierte Morde verübt hatte.

Die Adressen stammten aus Polizeidatenbanken, was Befürchtungen hinsichtlich des Datenschutzes und einer rechtsextremen Unterwanderung der Sicherheitskräfte auslöste. Zudem ermittelte der Militärische Abschirmdienst (MAD) gegen mehr als 500 Angehörige der Bundeswehr wegen der Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole und Verbindungen zu gewaltbereiten rechtsextremen Netzwerken. Die Ermittlungen richteten sich insbesondere gegen die Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK).

Wir danken Amnesty dafür, dass sie sich auch kritisch mit dem ausufernden Rüstungsexport aus Deutschland in Kriegsgebiete auseinanderstzen. So stellen sie fest: Der Rüstungs-Exportstopp für Saudi-Arabien wurde zwar im März 2020 bis zum Jahresende verlängert. Das Moratorium galt aber nur für Saudi-Arabien, nicht aber für andere am Jemen-Konflikt beteiligte Länder. Und der Export deutscher Bauteile für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte, die für Saudi-Arabien bestimmt waren, blieb weiterhin erlaubt. Das ist ein löchriger Käse und tötet täglich Menschen im Jemen.

Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/amnesty-report-2020-menschenrechtslage-weltweit
und für Deutschland https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/deutschland-2020


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Created: 2021-04-08 08:20:24
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