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24.04.2021 VDS: Eine gute und eine schlechte Nachricht
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Rechtsprechung in Europa sehr unterschiedlich

Das Bild zur Vorratsadatenspeicherung (VDS) in Europa ist weiterhin verworren. Auch wenn der EUGh schon vor Jahren eine anlasslose Überwachung unser aller Kommunikation am Telefon und im Internet für unzulässig erklärt hat, waren in einzelnen Ländern weiterhin nationale Gesetze zur VDS vorhanden. Es blieb nur der mühsame Weg diese in jedem einzelnen Land auf gerichtlichem Weg abzuschaffen.

Es wäre auch einfacher möglich, wenn die jeweilige Regierung der Staaten selbst das Urteil des EUGh akzeptieren und ihre Gesetze für ungültig erklären würde. Warum war das eigentlich in keinem Land der EU möglich?

Zuerst die gute Nachricht

Die erfreuliche Nachricht ist, dass das belgische Verfassungsgericht das Gesetz zur VDS gekippt hat. Im Gegensatz zum französischen Staatsgerichtshof hat das Belgische Verfassungsgericht die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt für ungültig erklärt hat. Das könnte ein Vorbild für Deutschland und ein großartiger Sieg für die Kommunikations- und Meinungsfreiheit sein! meint der Europaparlamentarier und Bürgerrechtler Patrick Breyer (Piratenpartei). In Deutschalnd leben wir in dem seltsamen Zustand, dass trotz BVerfG-Urteil 2010 und nachfolgendem EUGh-Urteil eine neue VDS 2.0 eingeführt wurde. Die "Pflicht dem Gesetz zu folgen" wurde nach Klagen von Providern jedoch ausgesetzt (Auch Telekom von Vorratsdatenspeicherung befreit ) - was juristisch alles möglich ist ...

Leider gibt es auch schlechte Nachrichten

Patrick Breyer, Bürgerrechtler und MEP der Piratenpartei stellt in einer Pressemitteilung fest:

Frankreichs stures Festhalten an der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verletzt die Grundrechte

Der französische Staatsgerichtshof hat heute die 12-monatige Vorratsspeicherung von Informationen über die Kontakte und Bewegungen der kompletten Bevölkerung aufrecht erhalten, da eine "Bedrohung der nationalen Sicherheit" vorliege. Es liege ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen und ausländischer Spionage vor. Der Gerichtshof erlaubte außerdem, die Vorratsdaten weiter für allgemeine Strafverfolgungszwecke zu verwenden.

Der Europaparlamentarier und Bürgerrechtler Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert das Urteil scharf: "Das pauschale Sammeln von Metadaten aller Menschen macht uns im Grunde genommen nackt im System und verstößt fundamental gegen EU-Grundrechte. Das wahllose Sammeln von sensiblen Informationen über soziale Kontakte (auch Geschäftskontakte), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzt*innen, Anwält*innen, Betriebsrät*innen, Psycholog*innen,
Beratungsstellen etc.) von Millionen unverdächtiger Bürger*innen ist eine radikale Maßnahme der Massenüberwachung.

Nur in Ausnahmesituationen, wie z.B. bei einem drohenden Terroranschlag, hat der Europäische Gerichtshof eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vorübergehend erlaubt, aber das französische Urteil macht sie zur Regel und zum Dauerzustand. Dies pervertiert die EU-Rechtsprechung zum Schutz unserer Grundrechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit.

Ich rufe unsere französischen Freunde auf, diese Entscheidung und den darin zum Ausdruck kommenden französischen Exzeptionalismus anzufechten. Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung schafft untragbare Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere privaten und geschäftlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Freiheit herrscht und nicht Generalverdacht und Angst!"

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de
und das belgische Urteil https://www.const-court.be/public/d/2021/2021-057d.pdf


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Created: 2021-04-24 08:25:14
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