12.03.2010 Wie weiter nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung?

12.03.2010:  Wie weiter nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung?

Das Neue Deutschland geht in seiner heutigen Ausgabe dieser Frage mit 2 detaillierten Stellungnahmen nach.

Suat Kasem, vom Arbeitskreis gegen die Vorratsdatenspeicherung stellt einerseits fest:

<< Die Richter geben den Bürgerrechtlern grundsätzlich recht und erkennen ihre Argumentation umfassend an. Die sechs Monate lang gespeicherten Daten erlauben die Erstellung »umfangreicher Bewegungsprofile« und »bis in die Intimsphäre hinreichende inhaltliche Rückschlüsse«, so das hohe Gericht. Bei der Speicherung handele es sich um einen »besonders schweren Eingriff« in die Persönlichkeitsrechte. Und dennoch: Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt, soll sie nach Forderungen aus der CDU/CSU schnell wieder eingeführt werden.

Die Angstmache und Drohung mit einer »Sicherheitslücke« oder einem »Rückzugsgebiet für Kriminelle« ist hanebüchen. Laut Kriminalstatistik konnten in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80 Prozent der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich. >>

Sie verweist im weitern darauf, dass es nun darauf ankommt, die Auseinandersetzung vor europäische Instanzen zu bringen, da nur dort die EU-Richtlinie endgültig beseitigt werden kann. Die Klagen von Ungarn und Irland vor dem EuGH  und das Urteil des Verfassungsgerichts in Rumänien machen Mut.

Der FDP Abgeordnete Hartfried Wolff sieht im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die Linie der FDP bestätigt und bemängelt den schlechten Gesetzgebungsstil der letzten Jahre.

<< Dieses Urteil muss für den Gesetzgeber Mahnung für die Zukunft sein: Es gilt, bereits auf den Weg gebrachte Datensammlungen, wie ELENA oder Fluggastdaten, kritisch nochmals zu durchleuchten. Der Gesetzgeber ist insbesondere verpflichtet, seine Vorhaben nicht »immer auf Kante zu nähen«, sondern vielmehr den Grundrechten zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen. >>

Mehr dazu bei http://www.neues-deutschland.de/artikel/166854.streitfrage-wie-weiter-nach-dem-karlsruher-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung.html

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Tags: #Urteil #Vorratsdatenspeicherung #Wertung #Folgerung #SuatKasem #VDS #Eugh #BVG #FDP
Erstellt: 2010-03-12 08:41:27
Aufrufe: 4098

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