07.05.2010 BKA-Lobbying für VDS "substanzlos"

BKA fabuliert über die "Vorteile der Vorratsdatenspeicherung"

In einem Bericht nimmt das BKA zu den angeblich schlimmen Folgen eines Verzichts auf die Vorratsdatenspeicherung Stellung. Datenschutzaktivisten äußern Zweifel an der Aussagekraft zahlreicher vom BKA vorgelegter Fallbeispiele: "Die immer wieder genannte Zahl des Bundeskriminalamts, ohne Zugriff auf Vorratsdaten wären in ca. 80% der 38.000 Telekommunikations- und Internetdelikte keine Ermittlungsansätze vorhanden gewesen, entpuppt sich als 'Schätzung' des BKA ohne jegliche greifbare Grundlage. Pikanterweise wurde im Jahr 2008, auf welches sich das Bundeskriminalamt bezieht, im Internetbereich noch gar nicht auf Vorrat gespeichert. Sowohl 2007 wie auch 2008 wurden etwa 80% der bekannt gewordenen Verdachtsfälle von Internetdelikten aufgeklärt - ganz ohne Vorratsdaten. In Bundesländern, die schon die Zahlen für 2009 vorgelegt haben, hat das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate bei Internetdelikten nicht nennenswert erhöht,"

Auch die immer wieder genannten Anschläge in Madrid wurden nicht mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt. Sie fanden 2004 statt. 21 Personen wurden deswegen verurteilt. Spanien hat jedoch erst mit Gesetz vom 18.10.2007 überhaupt eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt.

"Was das Argument der Terrorismusbekämpfung oder des Vorgehens gegen schwere Straftaten angeht, so ist nicht ersichtlich, dass wirksame Gefahrenabwehr oder die Aufklärung von Straftaten gerade durch die Vorratsdatenspeicherung hätte ermöglicht werden können. Wesentliche Aufklärungserfolge – etwa nach dem Attentat von Madrid – wurden gerade ohne die Vorratsdatenspeicherung erzielt. Die schon vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung weit überdurchschnittliche Aufklärungsrate im Bereich von Netzkriminalität belegt, dass sich elektronische Kommunikation insgesamt gesehen leichter nachvollziehen lässt als mündliche oder schriftliche Kommunikation. Einer anlasslosen Aufzeichnung sämtlicher Kontakte bedarf es folglich im Bereich elektronischer Kommunikation ebenso wenig wie im Bereich mündlicher oder schriftlicher Kommunikation," schreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Mehr dazu bei http://www.gulli.com/news/datensch-tzer-bka-lobbying-f-r-vds-substanzlos-2010-05-06
und http://www.vorratsdatenspeicherung.de/


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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #bka #Argumente #Straftaten #substanzlos #Netzkriminalitaet
Erstellt: 2010-05-07 07:28:22
Aufrufe: 3428

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