25.05.2010 Bundestrojaner bisher nie eingesetzt

700.000 Euro für ungenutzten Bundestrojaner rausgeworfen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht einmal angewandt. Mit dem 2008 beschlossenen und heftig umstrittenen BKA-Gesetz bekam das Innenministerium das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Außerdem wurde das Zeugnisverweigerungsrecht aufgeweicht und die bis dahin verbotene Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdienst legalisiert.

Die Möglichkeit der Online-Durchsuchung hat bisher Kosten von etwa 700.000 Euro verursacht, wovon über zwei Drittel Personalkosten seien.

Für den Linken-Innenpolitiker Jan Korte belegen die aktuellen Zahlen, dass die Online-Durchsuchung "völlig überflüssig" sei. Während bei der Einführung noch erklärt worden sei, dass ohne dieses Instrument der Kampf gegen den Terror nicht gewonnen werden könne, sei aus der angeblich unerlässlichen Maßnahme "praktisch rein gar nichts" geworden. "Die Bundesregierung sollte endlich zu einer seriösen Innenpolitik zurückfinden und die Online-Durchsuchung schnellstmöglich wieder aus dem BKA-Gesetz streichen", fordert Korte.

Mehr dazu bei http://www.gulli.com/news/bundestrojaner-bisher-nie-eingesetzt-2010-05-24
und http://www.shortnews.de/id/833135/BKA-verzichtete-bisher-auf-Online-Durchsuchungen
und http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung112.html
und http://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2235480/

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Tags: #BKA #Bundestrojaner #Onlinedurchsuchung #Polizei #Geheimdienst #Videoueberwachung #Lauschangriff #Vorratsdatenspeicherung
Erstellt: 2010-05-25 07:35:38
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