28.05.2010 Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil

SPD fordert Zusammenlegung und personelle Aufstockung des Datenschutzes

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Datenschutz vom 9. März ist klar, dass in Baden-Württemberg wie in vielen anderen Bundesländern auch die Organisation der Kontrollstellen für die Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen, privaten Bereich geändert werden muss. Derzeit ist dafür noch das Innenministerium zuständig. Künftig muss aber, so dass Urteil, "die völlige Unabhängigkeit" der Arbeit sichergestellt werden.

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Tags: #SPD #Zusammenlegung #Aufstockung #Datenschutz #BW #DSB
Erstellt: 2010-05-28 07:01:24
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