16.06.2010 Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung

16.06.2010: Peter Schaar schlägt Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung vor

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gibt als Alternative das “Quick Freeze”-Verfahren an. Quick Freeze („Schockgefrieren“) ist ein Verfahren aus den USA, mit dem Telekommunikations-Verkehrsdaten  für Zwecke der Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden können. Diese Bestands- und Verkehrsdaten werden von Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider unter anderem für Abrechnungszwecke erhoben und werden in der Regel nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht. Um auf diese Daten zugreifen zu können, benötigt eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft) einen richterlichen Beschluss.

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #DSB #Schaar #Provider #Datenschutz #quickfreeze #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2010-06-16 05:55:24
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