15.07.2010 Schwere Kritik an EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Datenschutz-Arbeitsgruppe der EU Kommission hält Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Im Rahmen der Überprüfung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat die Arbeitsgruppe WP29 die bestehende Ausgestaltung in den einzelnen EU Staaten schwer kritisiert.

Im einzelnen wird festgestellt:

Die europäischen Datenschutzbehörden halten die aktuelle Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig.
 
Die europäischen Datenschutzbehörden (zusammengefasst in der Arbeitsgruppe "Artikel 29 Party [WP29]) nahmen auf ihrer Sitzung vom 12-14 Juli 2010 einen Bericht über die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG an. Der Bericht, der sich aus einer gemeinsamen Untersuchung der Datenschutzbehörden speist, kam zu dem Ergebnis, dass die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikations-und Internet-Verkehrsdaten aus der Richtlinie in der EU-Mitgliedstaaten  nicht ordnungsgemäß angewendet wird. 

Am wichtigsten ist, dass festgestellt wurde, dass die Provider (Dienstleister)  Daten entgegen den Bestimmungen der Richtlinie zurückhalten. Die Bestimmungen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht eingehalten worden und das Fehlen von Statistiken behindert eine sinnvolle Beurteilung, ob die Richtlinie ihre Ziele erreicht. Die Europäische Datenschutzbehörden fordern daher die Europäische Kommission auf, die Erkenntnisse dieses Berichts bei der Entscheidung darüber zu berücksichtigen, ob die Richtlinie nicht zu ändern oder aufzuheben sei.
 
Die gemeinsame Untersuchung hat sich konzentriert auf Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Verhinderungen von Missbrauch, die Einhaltung  der Speicherbegrenzungspflicht und die Art der Speicherung. Es zeigte sich, dass die Richtlinie nicht in einheitlicher Weise umgesetzt worden ist. Signifikante Unterschiede wurden zwischen den Mitgliedstaaten gefunden, insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen, die sich je nach Staat  von sechs Monaten auf bis zu zehn Jahren erstrecken, was weit über der zulässigen Obergrenze von 24 Monaten liegt.

Ein weiterer wichtiger Befund ist, dass mehr Daten als erlaubt gespeichert werden. Die Data Retention Richtlinie sieht eine begrenzte Liste der zu speichernden Daten vor, die alle einen Bezug zu Verkehrsdaten haben. Die Vorratsspeicherung von Daten mit Bezug auf den Inhalt der Mitteilung ist ausdrücklich untersagt.  Es scheint jedoch, dass einige dieser Inhaltsdaten trotzdem  gespeichert werden.  Mehrerer Anbieter/Provider wurden gefunden, die URL's  von Websites, Kopfzeilen von E-Mail-Nachrichten als auch die Empfänger von E-Mails im "CC"-Feld speichern.  Bezüglich Telefon Verkehrsdaten wurde festgestellt, dass  nicht nur der Standort des Anrufers zu Beginn des Anrufs gespeichert wurde, sondern dass seine Position kontinuierlich überwacht wird.

Die Mitgliedstaaten haben kaum Statistiken über die Nutzung der Daten im Rahmen der Richtlinie, was die Möglichkeiten begrenzt, um den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung zu überprüfen. Der Bericht, in dem die Ergebnisse der Untersuchungen der europäischen Datenschutzbehörden  niedergelegt sind, enthält mehrere Empfehlungen für Änderungen der Richtlinie. Sie sprechen sich aus für eine Harmonisierung, für sichere Datenübertragung und ein  standardisiertes Verfahren bei der Datenübergabe. Außerdem besagt dieser Bericht, dass keine zusätzlichen  Verpflichtungen für die Anbieter durch nationale Rechtsvorschriften eingeführt werden dürfen. Darüber hinaus befürwortet er eine Senkung der maximalen Aufbewahrungsfrist, eine Überprüfung der allgemeinen Sicherheit von Verkehrsdaten durch die Kommission, sowie die Klärung des Begriffs "schwere Straftat" auf Ebene der Mitgliedstaaten und die Offenlegung aller relevanten Akteure in den einzelnen Staaten, die auf die Daten zugreifen.

Dieser Bericht wird auch der Beitrag der WP29 für die Überprüfung der Data Retention Richtlinie 2006/24/EG durch die Europäische Kommission sein, der voraussichtlich im September 2010 veröffentlicht werden wird.

Der Bericht im englischen Orginal: http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/news/index_de.htm


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Tags: #FsaMitteilung #Vorratsdatenspeicherung #EU #WP29 #Polizei #Richtlinie #Geheimdienste #rechtswidrig #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2010-07-16 08:22:49
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