12.08.2010 Widerspruch gegen Google Street View!

12.08.2010: Googles Straßenerkennungsdienst Street View soll starten

Der weltgrößte Internetkonzern startet nun doch seinen umstrittenen Straßendienst in Deutschland. Um Datenschützer zu besänftigen, können Bürger ihre Häuser verpixeln lassen.Der Widerspruch muss aber schnell eingelegt werden.

Die Musterbriefe der Verbraucherschutzministerin Isle Aigner für einen Widerspruch kann man sich hier runterladen:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html

Mehr dazu bei http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:widerspruchsfrist-fuer-street-view-google-versteckt-den-datenschutz/50155030.html

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Tags: #StreetView #Google #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Videoueberwachung #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2010-08-13 16:58:31
Aufrufe: 3896

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