15.09.2010: Gericht erlaubt Kontrollen durch Steuer-ID
      Die aktuellen Plänen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010, wodurch die   Steuer-ID bei der Kapitalanlage wichtige zusätzliche Funktionen erhält,   indem sie jetzt zur Überwachung von Geldgeschäften eingesetzt werden   soll, sind zulässig. Dieses Vorhaben muss nicht zurückgestellt werden, denn das   Finanzgericht Köln hat die Steuer-ID trotz massiver Bedenken nicht zur   Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Recht des   einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege nicht   das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.
Die aktuellen Plänen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010, wodurch die   Steuer-ID bei der Kapitalanlage wichtige zusätzliche Funktionen erhält,   indem sie jetzt zur Überwachung von Geldgeschäften eingesetzt werden   soll, sind zulässig. Dieses Vorhaben muss nicht zurückgestellt werden, denn das   Finanzgericht Köln hat die Steuer-ID trotz massiver Bedenken nicht zur   Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Recht des   einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege nicht   das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.
Nunmehr dürfte der Weg frei sein, dass Kreditinstitute dem Finanzamt   künftig mehr Daten ihrer Kunden automatisch melden müssen. Hierzu müssen   Sparer ab 2011 der Bank neben den neu eingereichten   Freistellungsaufträgen zwingend ihre Steuer-ID angeben.
Mehr dazu bei http://www.handelsblatt.com/steuerthema-der-woche-gericht-erlaubt-kontrollen-durch-steuer-id;2654766
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Erstellt: 2010-09-15 07:38:51 Aufrufe: 4924
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