24.10.2010 80% Vergabe ohne Ausschreibung

24.10.2010: Gemauschel bei Polizeiprojekten?

Die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber ist klar geregelt durch die VOL A – Verdingungsordnung für Leistungen Demnach sind Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Praxis bei den Behörden der Inneren Sicherheit sieht jedoch anders aus: Der Bundesrechnungshof kritisierte in seiner Unterrichtung des Bundestages im Jahr 2009, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Vorjahr 2008 über 80 Prozent seines Auftragsvolumens für Entwicklungsvorhaben und Studien freihändig vergeben habe, meist nachdem nur ein Angebot eines Anbieters eingeholt worden war.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33509/1.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1tC
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1645-20101024-80-vergabe-ohne-ausschreibung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1645-20101024-80-vergabe-ohne-ausschreibung.htm
Tags: #Informationsfreiheit #Polizei #Geheimdienste #Mautsysteme #Auftraege #vergabe #Ausschreibung
Erstellt: 2010-10-24 06:43:39
Aufrufe: 3156

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap