11.11.2010 Arbeitnehmerdatenschutz bei Bewerbern

11.11.2010: Mitarbeiter in Facebook, StudiVZ & Co suchen soll verboten werden

Jeder zweite Personalchef nutzt das Internet, um dort durch gezielte Recherche an Informationen über einen Bewerber zu kommen. Es wird derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet, dass den Datenschutz von Bewerbern regeln soll. Ein Punkt darin wird sein, dass Unternehmen für ihre Recherche nur beruflich ausgelegte Netzwerke nutzen dürfen. Private Informationen, wie man sie auf Facebook, Blogs etc. findet, dürfen künftig nicht mehr zu Informationszwecken genutzt werden.

Mehr dazu bei http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/6434-verbot-von-mitarbeiterrecherce-in-sozialen-netzwerken.html

Anmerkung: Auf diesen Gesetzentwurf sind wir gespannt, vor allem wie man die Beweispflicht regeln will. Oder wird bei jedem Personalchef ein Keylogger installiert ...

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale #sozialeNetzwerke #Bewerberdaten #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2010-11-11 08:02:04
Aufrufe: 3629

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