14.11.2010 Begriffsverwirrung im Datenschutzlager

14.11.2010: "Quick Freeze" vs "Vorratsdatenspeicherung light"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat seinen Kompromissvorschlag für eine "Vorratsdatenspeicherung light" gegen scharfe Kritik auch aus dem eigenen politischen Lager verteidigt. "Der Druck der Sicherheitsseite ist enorm, die Vorratsdatenspeicherung doch ins Werk zu setzen", erklärte der Volkswirt auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen im Bundestag.

so berichtet Heise http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaar-verteidigt-Vorstoss-fuer-Vorratsdatenspeicherung-light-1136002.html

Einen “seltsamen Sinneswandel” hat die TAZ beim obersten Datenschützen – dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar – ausgemacht: Angeblich fordert er eine “ light”, was mich auf Anhieb verwunderte. Beim Lesen des skandalösen Blog-Eintrags von Schaar wurde aber deutlich, dass er mitnichten eine “” fordert, sondern schlicht das so genannte “Quick-Freeze”.

meint dagegen eine Anwaltskanzlei http://www.ferner-alsdorf.de/2010/11/anmerkung-quick-freeze-als-untergang-des-datenschutzrechtlichen-abendlandes/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte dazu fest: „Für uns geht es nicht um das Wie, sondern um das Ob der Vorratsdatenspeicherung. Wir Grüne treten für ein Ende der Vorratsdatenspeicherung ein: für die Abschaffung der europäischen Richtlinie und für eine klare Abkehr der Speicherorgie in Deutschland. Wir lehnen die anlasslose Totalprotokollierung von Telefon-, Handy- und Internetdaten ab. Die von Datenschutzbeauftragten angestoßene Debatte um eine Verkürzung der Speicherzeit und Minimierung der Datenmenge ist nichts anderes als der Versuch einer ‚Vorratsdatenspeicherung Light‘. Dieser Ansatz bedeutet aber weiterhin, dass 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stehen und öffnet Tür und Tor für weitere massenhafte Überwachung. So sieht keine bürgerrechts- und datenschutzfreundliche Politik aus."

siehe auf der Seite der Interessenvertretung der PolizistInnen http://www.cop2cop.de/2010/11/13/vorratsdatenspeicherung-endgultig-beenden/

Anmerkung: Hier sind erstmal einige Begriffsverwirrungen zu beseitigen. Eine Vorratsdatenspeicherung von 82 Mio. Unbeteiligten über 2 Wochen ist kein Quick Freeze. Der Netzpolitische Kongress sollte eigentlich dazu dienen solche Dinge vom Kopf auf die Füsse zu stellen anstatt sich gegenseitig anzumachen.

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Datenschutz #Quickfreeze #Grundrecht #DSB #Schaar
Erstellt: 2010-11-14 08:42:39
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