01.12.2010 Wikileaks ist nicht zu fassen

01.12.2010: Wer Unternehmensdaten veröffentlicht, macht sich strafbar

Mit hoher Energie wird nun darüber nachgedacht, wie man straf- oder zivilrechtlich gegen die Wikileaks Veröffentlichungen vorgehen kann.
Der Raum, in dem Wikileaks agiert, ist also keineswegs so rechtsfrei, wie es scheinen mag. Sollte die Plattform bank- und firmeninterne Dokumente auf ihre Seiten heben, könnte nach deutschem Recht vieles davon als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis klassifiziert werden. Wer sie in die Welt posaunt, müsste mit einer Strafbarkeit nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) rechnen.
Im Fall von Wikileaks bedeutet diese Strategie: "Der Kampf dürfte hauptsächlich gegen die Unternehmen geführt werden, die das Wikileaks-Wissen für sich nutzen"

Mehr dazu bei http://www.ftd.de/politik/international/:geschaeftsgeheimnisse-wikileaks-ist-nicht-zu-fassen-die-zweitverwerter-schon/50200513.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1uZ
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1724-20101201-wikileaks-ist-nicht-zu-fassen-die-zweitverwerter-schon.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1724-20101201-wikileaks-ist-nicht-zu-fassen-die-zweitverwerter-schon.htm
Tags: #Informationsfreiheit #Wikileaks #UWG #Klage #Polizei #Geheimdienste #Grundrecht #Anonymisierung
Erstellt: 2010-12-01 09:06:06
Aufrufe: 3225

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap