16.04.2009 VG befreit Freenet-Mobilfunktöchter von Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung

Verwaltungsgericht befreit Freenet-Mobilfunktöchter von Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung

Die Bundesregierung darf die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden anlasslos aufzuzeichnen. Das besagt ein heute veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16.01.2009 (Az. VG 27 A 331.08).[1] Darin bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig. Talkline, Debitel und Klarmobil bieten ihren Kunden dementsprechend an, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen. 

Auch Hansenet/Alice weigert sich, die Kennungen (IP-Adressen) seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27.01.2009 hat das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09). Mit Privatdemail.net und Xerobank.com gibt es inzwischen auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die der Pflicht zur Erfassung aller E-Mail-Kontakte trotzen. 

Die vollständige Presseerklärung vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/303/79/


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Erstellt: 2009-04-16 07:20:05
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