09.06.2011 Antiterrorgesetze: Ausnahme oder Normalbetrieb?

09.06.2011: Peter Schaar zu den Antiterrorgesetzen

Auf der Webseite des Bundesbauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt Peter Schaar zu seiner Einschätzung einer Verlängerung der Antiterrorgesetze und warnt davor:
"Viele dieser Befugnisse dringen tief in die Grundrechte ein und ihre Handhabung wird – wie andere nachrichtendienstliche Maßnahmen – im Regelfall nicht gerichtlich überprüft. Dabei können auch völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Visier geraten. Wer sich unwissentlich im Umfeld eines Verdächtigen bewegt, etwa in dem er im selben Flugzeug sitzt, kann bereits erfasst worden sein, ohne von einem Terrorhintergrund oder Verdacht je zu erfahren. Solche Grundrechtseingriffe mit einem sorgsam rechtsstaatlich austarierten System so gering und so selten wie möglich zu halten, muss im Interesse aller liegen.
Ohne aussagekräftige Nachweise über die Notwendigkeit der Anti-Terror-Befugnisse sind weder die Effizienz in der Bekämpfung von Terrorismus noch der Schutz unserer Grundrechte gewährleistet. Eine sachliche und gründliche Bewertung und Abwägung staatlicher Grundrechtseingriffe ist Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie."

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2357-Antiterrorgesetze-Ausnahme-oder-Normalbetrieb

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #DSB #PeterSchaar #Privatsphaere #Grundrechte
Erstellt: 2011-06-09 07:34:51
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