18.08.2011 Datenerhebung der GEZ über Dritte nicht hinnehmbar

18.08.2011: 90,74% gegen Schnüffeln der GEZ beim Vermieter

"Eine Datenerhebung der GEZ über Dritte nicht hinnehmbar", so kommentiert Imke Sommer, die Bremer Datenschutzbeauftragte den auch in Bremen zur Abstimmung stehenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit den "Dritten" sind Vermieter und Hausverwaltungen gemeint, die nach §9 über ihre Mieter auskunftspflichtig sind.
Bei einer Umfrage der Karlsruher  ka-news stimmen 90,74 Prozent der Umfrageteilnehmer gegen eine Weitergabe ihrer Daten durch den Vermieter, weil der Datenschutz vernachlässigt werde,

Mehr dazu bei http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/430199/Sommer%3A-Grundrecht-wird-massiv-verletzt.html
und http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Umfrageergebnis-GEZ-Gebuehren-Datenschutz-geht-vor;art6066,688192

Siehe dazu auch Wohnungseigentümer soll Mietern für GEZ nachschnüffeln

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Tags: #GEZ #Ueberwachung #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere #Anonymisierung
Erstellt: 2011-08-18 07:08:02
Aufrufe: 4555

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