07.09.2011 Abschlusstagung zum Forschungsprojekt InVoDaS

Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung?

Kann es einen Interessenausgleich zwischen den Forderungen nach einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und dem Gegenteil geben?  Gibt es doch das ein bischen schwanger?
Das wollten wir genauer wissen und haben an der heutigen Abschlusstagung zum Forschungsprojekt InVoDaS in der Berliner Humboldt Uni teilgenommen.

Gefördert aus Bundesmitteln wurde dieses Forschungsprojekt im März 2010 zur Untersuchung von Möglichkeiten der Verbesserung der Akzeptanz der Vorratsdatenspeicherung (VDS) begonnen, als gerade das BVerfG das bestehende Gesetz für nichtig erklärte. Umso mehr war es Ziel des Projekt kein Gutachten zum alten Gesetz zu erstellen sondern Grundlagenforschung zum Thema zu betreiben.

Zu Beginn stellten Prof. Dr. A. Roßnagel von der Universität Kassel und zwei weitere Wissenschaftler das Projekt vor.
Sie hatten festgestellt:
Ihre Vorschläge für (Mindest-) Verbesserungen sind:
Die Vertreterin der Europäischen Kommission plädierte dagegen für die Einhaltung der Richtlinie (RL). 6 Monate Mindestspeicherdauer sind angemessen und notwendig, 3 Monate sind ihr zu wenig. Die Evaluierung der Rl ist im Gange aber kann auch noch 5-6 Jahre dauern. Solange ist die RL einzuhalten.

Dem stimmten der Vertreter des Richterbundes wie auch der Vertreter des BKA zu. Beide meinten ohne Probleme mit den Vorgaben des BVerfG die VDS betreiben zu können. Der Politk fehlt nur der Mut zu einem entsprechenden Gesetz. Der BKA Vertreter berichtet von einer eigenen Studie durch das Max Planck Institut, die leider noch geheim sei und beklagte mal wieder das Internet als rechtsfreien Raum.
Ein Quick Freeze Verfahren lehnten beide ab. Auch eine Reduzierung der Speicherdauer auf 3 Monate, wie sogar von der CDU in die Diskussion gebracht, wäre nicht im Interesse des Innenministers.

Dem Vertreter von bitcom würde es ausreichen, wenn die Provider einen langfristig gesicherten Rahmen für ihre Aktivitäten hätten und die Kosten erstattet bekämen.

Patrick Breyer vom AK Vorrat stellte dagegen richtig:
Der Berliner Datenschützer, Alexander Dix, verwies auf den von der Berliner Zeitung gestern beschriebenen Skandal, dass trotz Verbot des BVerfG viele Provider immer noch Daten speichern. Auch er verwies darauf, dass die VDS der Dammbruch ist. Man sollte das Vertragsverletzungsverfahrens politisch nutzen, um die VDS RL auf EU Ebene zu kippen. Die Ereignisse in Dresden zeigen, welche Gefahren diese Daten beinhalten.

Deshalb ist es wichtig, dass man/frau und alle anderen die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung  unterschreiben: Keine neue Vorratsdatenspeicherung!


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Tags: #FsaMitteilung #Interessenausgleich #InVoDaS #Vorratsdatenspeicherung #UniKassel #Ueberwachung #BVerfG #Urteil #PNR #VDS #Datenschutz
Erstellt: 2011-09-07 20:11:03
Aufrufe: 7160

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