08.09.2011 Kriminalisierung von Rüstungsgegnern

08.09.2011: Amtsgericht verhandelt wegen Vorwurfs des Hausfriedensbruchs

Am 13.9.2011 wird das Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen acht Jugendliche wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs verhandeln. Nach einer Strafanzeige von Blohm&Voss waren vom Amtsgericht Strafbefehle für alle Beteiligten in Höhe von insgesamt 6.500 Euro bzw. 260 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe erlassen worden.

Die Jugendlichen hatten am 23.10.2010 für etwa 15-20 Minuten an der Außenseite eines Docks der Schiffs-Werft in Hamburg ein Transparent gegen die Kriegswaffenproduktion von Blohm&Voss befestigt. Obwohl der Werksschutz ihnen bei freiwilliger Beendigung der Aktion zugesagt hatte, dass keine Anzeigen erstattet würden, erfolgten dann doch Anzeigen und Strafbefehle.

Ein Konzern, der von Kriegsproduktion und Kriegsschiffexport lebt, muss sich öffentliche Kritik gefallen lassen. Um solchen Protest wahrnehmbar zu gestalten, sind auch Aktionen zivilen Ungehorsams angemessen. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg wird aufgefordert, sorgfältig die formale Verletzung eines „befriedeten Besitztums“ gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit abzuwägen. Vor allem komme auch Artikel 25 GG hohe Bedeutung zu:

Die Regeln des Völkerrechts erzeugen für die Bundesbürgerinnen und -bürger unmittelbar Rechte und Pflichten. Im Kontext des Friedensgebotes des Grundgesetzes und des Gewaltverbotes der UN-Charta haben Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik deshalb die Pflicht, gegen Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker gefährden (Art. 26 GG), aktiv vorzugehen. Die Bundesrepublik ist inzwischen drittgrößter Rüstungsexporteur der Welt. Blohm&Voss exportiert - unterstützt von der Bundesregierung - Kriegsschiffe in alle Welt.

Mehr dazu bei www.grundrechtekomitee.de

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Tags: #Militaer #Friedenserziehung #Versammlungsrecht #Klage #Blohm #Voss #Hamburg
Erstellt: 2011-09-08 07:43:03
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